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11. Februar 2008 | Gemeinderat, Direktionen

FPI wartet Bundesgerichtsentscheid ab

Der Verein Paradisli hat gemäss Medienmitteilung entschieden, auch noch eine Bundesgerichtsbeschwerde einzureichen. Die zuständige Direktion für Finanzen, Personal und Informatik wird vor der Einleitung weiterer Schritte den rechtskräftigen Entscheid des Bundesgerichts abwarten.

Am 10. Januar 2008 hat das Obergericht das erstinstanzliche Urteil bestätigt und die Klage gegen das Exmissionsgesuch der Stadt Bern abgewiesen. Mit Schreiben vom 25. Januar wurden die Exponenten des Vereins Paradisli aufgefordert, die Liegenschaft an der Laubeggstrasse 36 bis am 18. Februar 2008, 10.30 Uhr geräumt und besenrein der Liegenschaftsverwaltung der Stadt Bern zu übergeben.

 

Heute hat der Verein Paradisli bekannt gegeben, mit einer weiteren Beschwerde nun auch noch vor Bundesgericht zu ziehen. Die Direktion für Finanzen, Personal und Informatik bedauert diesen Entscheid. Sie erwartet nach wie vor, dass die Liegenschaft am 18. Februar 2008 der Liegenschaftsverwaltung übergeben wird. Falls zu diesem Zeitpunkt keine Übergabe erfolgt, wird sie mit dem Antrag auf eine polizeiliche Räumung bis zum abschliessenden Entscheid des Bundesgerichts zuwarten.

 

Die für eine sofortige Ausweisung sprechenden Gründe bleiben unverändert. Aufgrund der eingegangenen Reaktionen aus der Nachbarschaft muss sogar davon ausgegangen werden, dass die durch den Betrieb des Paradislis verursachten Lärmbelästigungen zugenommen haben. Für eine aussergerichtliche Lösung besteht weiterhin keine Veranlassung.

 

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik

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