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11. August 2008 | Gemeinderat, Direktionen

Stressfrei über die Nydeggkreuzung

Fussgängerinnen und Fussgänger haben auf der Nydeggkreuzung seit der Einführung der Begegnungszone im Herbst 2005 Vortritt gegenüber dem Fahrverkehr. Weil es unter den Verkehrsteilnehmenden immer wieder zu Missverständnissen kommt, informiert die Stadt Bern unterstützt durch die Vereinigten Altstadtleiste zwei Wochen lang mit Plakaten und Flyer über die Vortrittsregeln.

Am 11. August 2008 startet die Verkehrsplanung der Stadt Bern eine Kampagne zu den Vortrittsregeln in der Begegnungszone der Unteren Altstadt. Unter dem Motto „Begegnungszone! Hier gehen wir vor!“ werden an der Nydeggkreuzung Plakate aufgestellt, die auf den Fussgängervortritt aufmerksam machen. Die Altstadtleiste unterstützen die Informationskampagne der Stadt. Sie verteilen Anwohnenden und Geschäftskunden Flyer, in welchen über das richtige Verhalten informiert wird.

 

Die Kampagne wird lanciert, weil die rechtlich zwingende Entfernung sämtlicher Fussgängerstreifen in der Kreuzung Nydeggasse – Gerechtigkeitsgasse im Rahmen der Einführung der Begegnungszone unter Verkehrsteilnehmenden verschiedentlich zu Verunsicherungen und zu Reklamationen geführt hat. Ungeduldige Fahrzeuglenkende bremsen nur ungenügend ab und fahren weiter anstatt anzuhalten. Gute Kenntnisse über die geltenden Vortrittsregeln in Begegnungszonen sind ein wichtiger Grundstein für die Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität.

 

Begegnungszone Untere Altstadt – ein Erfolg

Die Untere Altstadt wurde nach Abschluss der Bauarbeiten in der Kramgasse und der Gerechtigkeitsgasse im Herbst 2005 als Begegnungszone signalisiert. Seither gilt in der ganzen Unteren Altstadt Tempo 20. Fussgängerinnen und Fussgänger geniessen gegenüber dem Fahrverkehr Vortritt, deshalb wurden sämtliche Fussgängerstreifen entfernt, auch in der Kreuzung Nydeggasse – Gerechtigkeitsgasse. Fussgängerstreifen stehen im Widerspruch zum auf der gesamten Verkehrsfläche geltenden Fussgängervortritt und dürfen gemäss Strassenverkehrsgesetzgebung in Begegnungszonen nicht markiert werden.

 

Die Unfallstatistik liefert ein wichtiges Indiz für den Erfolg der Begegnungszone in der Unteren Altstadt, insbesondere auch in der Nydeggkreuzung. Wurden vor Einführung der Begegnungszone in der Kreuzung pro Jahr durchschnittlich vier bis fünf Unfälle mit zwei Verletzten registriert, gab es 2006 nur noch einen Unfall (ohne Verletzte), 2007 wurde gar kein Unfall registriert. Zu Fuss Gehende und Fahrzeuglenkende schenken sich heute gegenseitig mehr Aufmerksamkeit, was sich positiv auf die Verkehrssicherheit auswirkt.

 

Die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün ist überzeugt, dass sich dieser Erfolg auch auf die Mittelstrasse im Länggassquartier übertragen wird, wo bis Ende 2009 eine weitere Begegnungszone in Zentrumslage entsteht. Anders als in Begegnungszonen in Quartierstrassen, wo das Spielen der Kinder im Vordergrund steht, soll mit Begegnungszonen in Zentrumslagen in erster Linie die Bewegungsfreiheit der Fussgängerinnen und Fussgänger erhöht werden. Indem diese gegenüber dem Fahrverkehr Vortritt geniessen, sind direkte Wege zwischen Geschäften, Restaurants und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs möglich. Die auf 20km/h festgelegte Höchstgeschwindigkeit für den Fahrverkehr erlaubt ein rücksichtvolles und damit sicheres Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden.

 

Tempo 30 auf der Nydeggbrücke

Als weitere Massnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll auf der Nydegg­brücke ab 2009 mit Tempo 30 gefahren werden. Eine tiefere Geschwindigkeit ab Bärengraben-Kreisel erhöht die Akzeptanz, in der anschliessenden Begegnungszone Tempo 20 zu fahren und den Fussgängervortritt zu respektieren.

Die Tempo-30-Zone im Mattequartier soll in der gleichen Logik auf den Läuferplatz, den Langmauerweg und den Nydeggstalden ausgedehnt werden. Beide Verkehrsmassnahmen müssen noch vom Kanton bewilligt und im Anzeiger der Stadt Bern publiziert werden.

 

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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