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29. Januar 2009 | Gemeinderat, Direktionen

Richtigstellung zur heutigen Spontankundgebung

In verschiedenen Medien ist heute davon die Rede, dass die geplante Spontankundgebung von heute Abend bewilligt worden sei. Dies stimmt so nicht: Spontankundgebungen bedürfen keiner Bewilligung.

Bei der für heute Abend in der Stadt Bern geplanten Kundgebung „Für die Wahrung der Meinungsfreiheit“ handelt es sich um eine Spontankundgebung. Spontankundgebungen bedürfen gemäss dem städtischen Kundgebungsreglement keiner Bewilligung. Entsprechend wurde seitens der Stadt Bern weder für die Kundgebung noch für die Route eine Bewilligung erteilt. Hingegen haben die Organisatoren der Kundgebung den Anlass gemeldet, wie es das Kundgebungsreglement vorsieht. Als Spontankundgebungen gelten Kundgebungen, die als unmittelbare Reaktion auf ein unvorhergesehenes Ereignis spätestens am zweiten Tag nach Bekanntwerden dieses Ereignisses durchgeführt werden.

 

Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie

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