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4. März 2009 | Gemeinderat, Direktionen

Revision des Asyl- und Ausländergesetzes:

Der Gemeinderat der Stadt Bern nimmt im Rahmen des Ver-nehmlassungsverfahrens Stellung zur anstehenden Revision des Asyl- und Aus-ländergesetzes und zur Änderung des Ausländergesetzes als indirekter Gegen-vorschlag zur „Ausschaffungsinitative“.

Der Bundesrat will die Asylverfahren beschleunigen und konsequenter gegen Missbräuche vorgehen. Er hat deshalb im Januar ein Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Asyl- und des Ausländergesetzes eröffnet.  Der Gemeinderat der Stadt Bern zeigt sich zwar erstaunt, dass nur kurze Zeit nach Inkrafttreten der Teilrevision des Asylgesetzes am 1. Januar 2008 erneut eine Revision ansteht. Er begrüsst aber die im Gesetzesentwurf gemachten Verbesserungen im Verfahrensbereich, insbesondere die Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahrensabläufe.

 

Wichtigste Änderungen

Der Gemeinderat nimmt zu den wichtigsten Änderungen wie folgt Stellung:

 

  • Flüchtlingsbegriff: Personen, die einzig wegen Wehrdienstverweigerung oder
    Desertion ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind, sollen in der Schweiz nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt werden und daher kein Asyl erhalten. Der Gemeinderat empfiehlt, diese Änderung abzulehnen. Er empfindet es als fragwürdig, wenn auf Gesetzesstufe Ausschlussgründe bezüglich der Flüchtlingseigenschaft festgelegt werden. Gerade die Nachteile, die einer Person durch Dienstverweigerung oder Desertion entstehen können, sind massgeblich für eine Flüchtlingsanerkennung.

 

  • Aufhebung der Möglichkeit, im Ausland ein Asylgesuch einzureichen: Bis anhin konnten auf Schweizer Botschaften im Ausland Asylgesuche eingereicht werden. Diese Möglichkeit soll aufgehoben werden. Der Gemeinderat empfiehlt, diese Änderung abzulehnen. Die alte Regelung ermöglicht es Asylsuchenden, vor Ort
    angehört zu werden. Damit müssen sie nicht zwingend den Weg bis an die Schweizergrenze auf sich nehmen. Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass dadurch die Zahl der Personen, die später unter Umständen als abgewiesene Asylsuchende in den Städten leben, reduziert werden kann.

 

  • Ausgestaltung der vorläufigen Aufnahme / Wohnsitznahme: Vorläufig aufgenommene Personen, die Sozialhilfe beziehen, sollen neu einem Wohnort oder einer Unterkunft im Kanton zugewiesen werden. Der Gemeinderat vertritt den Grundsatz der Gleichbehandlung von vorläufig aufgenommenen und anderen Ausländern und Ausländerinnen. Mit der Einschränkung der freien Wohnsitzwahl schränkt man nach seiner Meinung auch die Integration dieser Personengruppe ein. Der Gemeinderat empfiehlt diese Änderung abzulehnen.

 

„Ausschaffungsinitative“: Gemeinderat begrüsst indirekten Gegenvorschlag

Gleichzeitig mit dem Revisionsentwurf des Asyl- und Ausländergesetzes befindet sich der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates zur sogenannten „Ausschaffungsinitative“ in der Vernehmlassung. Dieser sieht vor, dass Ausländergesetz in zwei Bereichen zu ändern: Einerseits soll ein konsequenter Widerruf von ausländerrechtlichen Bewilligungen bei schwerwiegenden Straftaten erfolgen. Andererseits soll die Niederlassungsbewilligung nur bei erfolgreicher Integration erteilt werden. Der Gemeinderat befürwortet grundsätzlich diese Änderung des Ausländergesetzes. Er hält jedoch fest, dass sie für die Vollzugsorgane einen enormen personellen Mehraufwand bedeutet.

 

Informationsdienst der Stadt Bern

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