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29. April 2009 | Gemeinderat, Direktionen

Verwaltungsgericht zur Progr-Abstimmung: Keine aufschiebende Wirkung für SVP-Beschwerde

Das kantonale Verwaltungsgericht gewährt der SVP-Beschwerde gegen die Progr-Abstimmung keine aufschiebende Wirkung. Der Gemeinderat hält daher an der auf den 17. Mai 2009 angesetzten Volksabstimmung mit den Varianten „Doppelpunkt“ und „Pro Progr“ fest.

Die SVP der Stadt Bern und Stadtrat Peter Bernasconi reichten im März 2009 Beschwerde gegen die Vorlage und die Abstimmungsbotschaft zum ehemaligen Progymnasium ein und verlangten die Aufhebung des stadträtlichen Entscheids, sowohl das Projekt „Doppelpunkt“ als auch das von einer Künstlergruppe lancierte Projekt „Pro Progr“ zur Volksabstimmung zu bringen. Anfang April sistierte die Regierungsstatthalterin das Beschwerdeverfahren bis zum Versand des Abstimmungsmaterials und entzog der Beschwerde gleichzeitig die aufschiebende Wirkung. Gegen diesen Zwischenentscheid erhob die SVP Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht.

 

Meinungsbildungsprozess nicht beeinträchtigt

Das Verwaltungsgericht hat nun gegen die SVP-Beschwerde entschieden. Es hält in seiner Begründung unter anderem fest, dass in der Abstimmungsbotschaft keine Verletzung der Pflicht zur objektiven Information festzustellen sei. „Aufgrund der vorgenommenen summarischen Prüfung der Argumente der Beschwerdeführenden drängt sich keineswegs der Eindruck auf, der Stadtrat beeinflusse den politischen Meinungsbildungsprozess mittels der Abstimmungsbotschaft in unzulässiger Weise“, schreibt das Verwaltungsgericht in seinem Urteil. Unter diesen Umständen sei nicht zu beanstanden, dass die Regierungsstatthalterin der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen habe.

Weiter hält das Verwaltungsgericht fest, dass der stadträtliche Entscheid, die Vorlage als Alternativabstimmung den Stimmberechtigten zu unterbreiten, keiner Rechtsprüfung zugänglich sei. Eine solche Beschwerde kann demnach erst gegen das Abstimmungsergebnis erhoben werden.

 

Entscheid der Regierungsstatthalterin steht noch aus

Der Gemeinderat hat an seiner heutigen Sitzung das Urteil insofern begrüsst, als das Verwaltungsgericht für die Durchführung der Volksabstimmung grünes Licht gegeben hat. Über die Beschwerde muss in der Hauptsache aber von der Regierungsstatthalterin noch entschieden werden. Unter Vorbehalt dieses Entscheids findet die Abstimmung über das ehemalige Progymnasium wie geplant am 17. Mai 2009 im Rahmen einer Alternativabstimmung statt.

 

Informationsdienst der Stadt Bern

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