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31. Mai 2012 | Gemeinderat, Direktionen

Rechtliche Grundlage für familienergänzende Betreuung

Betreuungsgutscheine: Gemeinderat verabschiedet Reglement

Der Gemeinderat hat das Reglement über die familienergänzende Betreuung von Kindern und Jugendlichen (FEBR) verabschiedet. Das Reglement schafft die rechtlichen Grundlagen für die Einführung der Betreuungsgutscheine 2013. Es regelt, wer unter welchen Voraussetzungen Betreuungsgutscheine erhält und bei welchen Einrichtungen sie eingelöst werden können. Das Reglement geht nun in den Stadtrat.

Die Stimmberechtigten haben am 15. Mai 2011 die Einführung von Betreuungsgutscheinen beschlossen. Das FEBR definiert die familienergänzende Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Bern und schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die umfangreichen organisatorischen und finanziellen Veränderungen, die nötig sind, um die Betreuungsgutscheine auf den 1. Januar 2013 einzuführen. Es ist abgestimmt auf die übergeordneten rechtlichen Vorgaben des Kantons.  

Wer erhält Betreuungsgutscheine?
Nach dem Willen des Gemeinderats haben erwerbstätige Eltern mit Wohnsitz in der Stadt Bern für ihre Kinder ab dem Alter von drei Monaten und bis zum Abschluss des Kindergartens Anspruch auf Betreuungsgutscheine. Dasselbe gilt für Eltern in anerkannter Ausbildung, für alleinerziehende oder arbeitslose Eltern und für Eltern, welche gemäss einer Fachstelle Bedarf an familienergänzender Kinderbetreuung haben. Eltern können ihre Gutscheine in allen Kindertagesstätten mit Standort in der Stadt Bern einlösen, welche die Vorgaben von Kanton und Stadt erfüllen.

Keine höheren Kosten für Eltern
Der Kanton Bern schreibt vor, dass Betreuungsgutscheine Eltern wirtschaftlich nicht stärker belasten dürfen als das heutige System. Mit dem neuen Reglement erfüllt die Stadt Bern diese Vorgabe: Anders als zum Beispiel in Luzern wird der Elterntarif weiterhin nicht dem freien Markt überlassen. Zudem schlägt der Gemeinderat vor, dass Eltern bis auf weiteres frei wählen können, wo sie ihr Kindergartenkind betreuen lassen wollen: in Tagesstätten, in der Tagesschule oder bei Tageseltern.

Das Reglement über die familienergänzende Betreuung von Kindern und Jugendlichen geht nun an den Stadtrat. Es wird das geltende Tagesstättenreglement ersetzen.

Weitere Informationen unter www.bern.ch/Betreuungsgutscheine 

 

Downloads

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Titel Bearbeitet Grösse
Reglement Betreuungsgutscheine (PDF, 70.2 KB) 07.12.2017 70.2 KB
Vortrag Betreuungsgutscheine (PDF, 121.8 KB) 07.12.2017 121.8 KB

Informationsdienst der Stadt Bern

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