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26. Juni 2012 | Gemeinderat, Direktionen

Start der öffentlichen Mitwirkung

Der Richtplan Energie für die Stadt Bern liegt vor

Wie die Energieversorgung der Stadt Bern 2035 aussehen soll, wird heute bestimmt. Diskussionsgrundlage dafür bildet der vom Gemeinderat verabschiedete kommunale Richtplan Energie. Er liegt ab Anfang Juli bis Ende Oktober zur öffentlichen Mitwirkung auf.

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Titel Bearbeitet Grösse
Broschüre (PDF, 1.2 MB) 07.12.2017 1.2 MB
Erläuterungsbericht (PDF, 3.3 MB) 07.12.2017 3.3 MB
Karte (PDF, 1.1 MB) 07.12.2017 1.1 MB
Massnahmenbericht (PDF, 477.3 KB) 07.12.2017 477.3 KB
Präsentation Energierichtplan (PDF, 264.2 KB) 07.12.2017 264.2 KB

Die Schweizer Energiebranche befindet sich zurzeit im Umbruch. Mit dem geplanten Atomausstieg wurden die Weichen in eine neue Richtung gestellt ­– auch in der Stadt Bern. Hier muss der Strom, der heute zu 60 Prozent von Kernkraftwerken bezogen wird, längerfristig durch erneuerbare Energiequellen ersetzt werden. Konsumentinnen und Konsumenten, Liegenschaftsbesitzer, Behörden und Energieunternehmen stellen sich gleichermassen die Frage nach der zukünftigen Ausgestaltung der Energieversorgung. Wie soll der Strom aus Kernkraftwerken ersetzt werden? Wie kann der Anteil an erneuerbaren Energien erhöht werden? Ähnliche Herausforderungen stellen sich auch bei der Wärmeversorgung, basiert diese doch heute noch zu über 92 Prozent auf fossilen Energieträgern. 

Ein Wegweiser in die Energiezukunft
Antworten auf diese Fragen kann der Richtplan Energie der Stadt Bern nicht abschliessend geben. Mit dem Richtplan besteht jedoch nun ein strategisches Instrument, um den Prozess, den es für den Umbau der kommunalen Energieversorgung braucht, rechtzeitig in die Wege zu leiten und die dafür notwendige öffentliche Diskussion zu lancieren. Mit dem Anfang Jahr in Kraft getretenen kantonalen Energiegesetz wurden alle energierelevanten Gemeinden im Kanton verpflichtet, einen solchen Richtplan zu erarbeiten. Der Richtplan behandelt die Energieversorgung und Energienutzung aller Gebäude in der Stadt Bern und zeigt anhand verschiedener Szenarien, wie das vom Gemeinderat angestrebte Ziel einer nachhaltigen Energieversorgung langfristig erreicht werden kann. Dabei werden Raumplanung und Energienutzung so aufeinander abgestimmt, dass das lokal und regional verfügbare Energieangebot besser ausgeschöpft wird. Für Behörden, Energieunternehmen, Baugewerbe und private Liegenschaftsbesitzende bietet der Richtplan so eine gewisse Planungssicherheit. Die inhaltlichen Ziele, die mit dem Richtplan bis 2035 erreicht werden sollen, sind folgende:

  • Sicherstellung einer genügenden Energieversorgung mit Strom und Wärme in der Stadt Bern
  • Die Wärmeversorgung wird auf 70 Prozent erneuerbare Energieträger umgestellt (heute vor allem Öl und Gas)
  • Die Stromversorgung wird auf 80 Prozent erneuerbare Energieträger umgestellt (heute vor allem Strom aus Atom- und Wasserkraft)
  • Durch Verbesserung der Energieeffizienz wird der Wärmeverbrauch um 20 Prozent reduziert (in den Bereichen Gebäude, Brennstoffverbrauch, Geräte)
  • Die Zunahme des Stromverbrauchs wird auf 5 bis 17,5 Prozent limitiert

Behördenverbindliches Planungsinstrument
Der Richtplan versteht sich als behördenverbindliches Planungsinstrument, nicht aber als Umsetzungsplan: Das heisst, er gibt die Leitplanken der städtischen Energieversorgung in den nächsten 20 Jahren vor und zeigt mögliche Massnahmen auf. Die konkreten Umsetzungsschritte müssen jedoch noch definiert werden. Dies bedingt die Mitarbeit von zahlreichen Akteuren ­– von Bund und Kanton über die Bevölkerung bis zu Baufachleuten sowie Energieversorgern. Nach seiner Verabschiedung ist der Richtplan Energie in einer ersten Phase deshalb nur für Besitzer von öffentlichen Liegenschaften verbindlich. Für private Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzer dient der Richtplan vor allem als Orientierungshilfe. In einer späteren Phase ist es denkbar, dass gewisse Teile des Richtplans in das städtische Baureglement überführt werden oder der Zonenplan angepasst wird. Dann würden die Vorgaben auch für private Hausbesitzer verbindlich. Voraussetzung dafür wäre in diesem Fall eine Volksabstimmung.

Der Richtplan Energie besteht aus drei Teilen:

  • Richtplankarte: Sie dokumentiert den angestrebten Zielzustand der Wärmeversorgung in der Stadt Bern im Jahr 2035. Die Karte entspricht jedoch nicht dem tatsächlichen Endzustand, vielmehr ist sie eine Vision davon, wie die Energieversorgung der Stadt dereinst aussehen könnte.
  • Erläuterungsbericht: Er zeigt auf, welche gesetzlichen, gesellschaftlichen und energetischen Voraussetzungen den getroffenen Annahmen im Richtplan zugrunde liegen. Die im Richtplan beschriebenen Szenarien wurden aus heutiger Sicht und mit heutigem Wissen entwickelt. Neue Technologien sowie Veränderungen der politischen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen müssen bei einer Zwischenauswertung entsprechend berücksichtigt werden.
  • Massnahmenblätter: Sie zeigen, wie die gesetzten Ziele erreicht werden können. Eine Massnahme ist zum Beispiel die Erweiterung des bestehenden Fernwärmenetzes durch die neue Energiezentrale Forsthaus, eine andere sind verstärkte Anstrengungen im Bereich der Gebäudesanierungen.

Öffentlicher Diskurs erwünscht
Vom 2. Juli bis am 31. Oktober wird der Richtplan Energie zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt. Dem Gemeinderat ist es ein grosses Anliegen, dass darüber eine breite öffentliche Diskussion geführt wird: Denn wie die Energieversorgung der Stadt Bern 2035 aussehen soll, wird heute bestimmt. Der Richtplan Energie definiert zudem nicht nur Ziele, sondern zeigt auch die Herausforderungen und offenen Fragen auf, die mit der künftigen Energieplanung verbunden sind. Der Energierichtplan bietet Gelegenheit, sich diesen Fragen anzunehmen und den Kurs der städtischen Energiezukunft mitzubestimmen.

 

Informationsdienst der Stadt Bern

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