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5. September 2012 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat ortet massive Probleme im Vollzug

Ausschaffungsinitiative: Umsetzung nicht möglich

Die vom Bundesrat erarbeitete Gesetzesvorlage zur Ausschaffungsinitiative lässt sich nach Einschätzung des Gemeinderates nicht rechtskonform umsetzen. Ausgeblendet würden zudem die bereits heute bestehenden und auch mit Annahme der Vorlage weiter bestehenden Vollzugsprobleme. Damit verfehlt die Vorlage die von der Initiative angestrebte Wirkung, so der Gemeinderat. Die Vorlage trage ebenso wenig den Ressourcen der Vollzugsorgane von Kantonen und Gemeinden Rechnung. Aus diesen Gründen lehnt der Gemeinderat die Vorlage im Rahmen einer Vernehmlassung des Städteverbands ab.

Der Bundesrat legt in einer Vernehmlassung zwei Varianten zur Umsetzung der am 28. November 2010 von Volk und Ständen angenommenen Volksinitiative „für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)“ vor. Variante 2 setzt sich über bisheriges Verfassungsrecht und Menschenrechtsgarantien hinweg. Aber auch Variante 1 berücksichtigt die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz nicht vollständig. Da die Vorlage eine vollständig rechtskonforme Umsetzung nicht zulässt, fehlt ihr die rechtliche Legitimität und muss laut Gemeinderat schon deshalb abgelehnt werden.

Vorlage löst bestehende Vollzugsfragen nicht
Ausgeblendet werden die bereits heute bestehenden und auch mit Annahme der Vorlage weiter bestehenden Vollzugsprobleme. Fehlende Reisepapiere und die Weigerung der Rückübernahme durch Heimatstaaten verhindern eine Ausschaffung bereits heute, auch wenn diese rechtlich möglich und angezeigt ist. Die Wiedereinführung der strafrechtlichen Landesverweisung, wie sie bis im 2003 im Strafrecht vorgesehen war, ändert daran nichts.

Aus Vollzugssicht ebenso fraglich ist der mit der Vorlage angestrebte Dualismus von Migrations- und Strafbehörden. Die Migrationsbehörden erlassen bereits heute im Rahmen des geltenden Ausländergesetzes (AuG) Wegweisungsverfügungen und beantragen beim Bundesamt für Migration Einreiseverbote. Da sich die Probleme beim Vollzug strafrechtlicher Landesverweisungen gleich oder ähnlich gelagert darstellen werden, erscheint der vorgeschlagene Dualismus der Zuständigkeit nicht sachgerecht.

Finanzielle Konsequenzen werden ausgeblendet
Die Umsetzung der Vorlage würde laut Gemeinderat zu massiven Mehrbelastungen der Straf-, Migrations- und Polizeibehörden führen. Es ist sodann davon auszugehen, dass Betroffene sämtliche zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen werden. Im Weiteren dürfte sich insbesondere für die Kantone das Problem der finanziellen Last im Zusammenhang mit der Administrativhaft verschärfen. Es gilt zu bedenken, dass bereits heute in der ganzen Schweiz geeignete Haftplätze fehlen. Um das Gesetz vollziehen zu können, würde also die Errichtung von neuen Haftanstalten notwendig. Dies bedeutet einen entsprechend grossen finanziellen Mehraufwand für die Kantone. Mit einer Gesetzesvorlage wären deshalb zwingend auch die nötigen Strukturen und Ressourcen auf Seiten der Vollzugsbehörden und der Justiz zuzusichern.

Ebenso fehlt in der Vorlage eine Regelung, dass der Bund die Vollzugsbehörden unterstützt (z.B. bei der Abklärung der Identität und Nationalität, bei der Beschaffung von Reisepapieren etc.) und die anfallenden Kosten übernimmt, wie er dies bei der Unterstützung im Rahmen des Vollzugs der ausländerrechtlichen Weg- und Ausweisung tut.

Einmal mehr stellt der Gemeinderat der Stadt Bern fest, dass für die migrationspolitischen Herausforderungen der Weg einer wenig zielführenden und kaum vollzugstauglichen rechtlichen Regulierung beschritten werden soll.

 

Informationsdienst der Stadt Bern

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