Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

13. August 2020 | Gemeinderat, Direktionen

Corona: Gemeinderat ruft zu brieflicher Stimmabgabe auf

Die geltenden Corona-Massnahmen erschweren die Stimmabgabe im Stimmlokal sowie das Auszählen der Stimmen am Abstimmungssonntag vom 27. September. Um die Gesundheit der Stimmberechtigten und des Personals in den Stimmlokalen zu schützen, ruft der Gemeinderat dazu auf, von der Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe Gebrauch zu machen. Die Auszählung beginnt aufgrund der Corona-Massnahmen bereits am Freitag vor dem Abstimmungstermin.

«Bleiben Sie gesund und stimmen Sie brieflich ab!» Mit diesem Aufruf möchte der Gemeinderat die Stimmberechtigten dazu bewegen, am 27. September 2020 brieflich abzustimmen und nicht persönlich in die Stimmlokale zu gehen. Grund für den Appell zur brieflichen Stimmabgabe sind die weiterhin geltenden Abstands- und Hygienevorschriften im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Diese erschweren sowohl das Auszählen der Stimmen als auch die Stimmabgabe in den Urnenlokalen. Letztere bleiben zwar geöffnet, es ist allerdings mit Wartezeiten zu rechnen.

Mit seinem Aufruf will der Gemeinderat vermeiden, dass sich zu grosse Menschenansammlungen vor oder in den Urnenlokalen bilden. Je mehr Stimmberechtigte brieflich abstimmten, so die Stadtregierung, desto geringer sei das Risiko, im Urnenlokal mit dem Corona-Virus angesteckt zu werden.

Auszählungsbeginn schon am Freitag

In Bezug auf das Auszählen der Stimmen haben Erfahrungen aus anderen Städten und Kantonen gezeigt, dass die Abstands- und Hygieneregeln nur eingehalten werden können, wenn die Auszähl-Abläufe grossräumiger organisiert werden und weniger Personal eingesetzt wird als bei früheren Abstimmungen. Damit die Resultate nicht deutlich später als üblich vorliegen, muss mit dem Auszählen bereits am Freitag statt am Samstag vor dem Abstimmungssonntag begonnen werden. Da die Auszählarbeiten somit auf einen Werktag fallen, verzichtet der Gemeinderat darauf, dafür den nichtständige Stimmausschuss aufzubieten. Dieser wird lediglich für den Urnendienst am Abstimmungswochenende bestellt.

Aufruf zur Solidarität

In der Stadt Bern werden in der Regel rund 15 Prozent der eingegangenen Stimmen in den Stimmlokalen abgegeben. Im Vergleich mit anderen Städten hat der Gang zur Urne in Bern somit einen ausserordentlich hohen Stellenwert. Gleichwohl hofft der Gemeinderat auf die Solidarität der Stimmberechtigten und fordert diese auf, in dieser ausserordentlichen Situation die Ansteckungsgefahr gering zu halten und zu einem reibungslosen Ablauf der Abstimmungen beizutragen.

Abstimmen per Post oder Abstimmungsbriefkasten

Alle wichtigen Informationen zur brieflichen Stimmabgabe sind auf der Webseite der Stadt Bern abrufbar und werden mit den Abstimmungsunterlagen verschickt. Der Versand der Unterlagen erfolgt Anfang September. Das Stimmkuvert kann entweder rechtzeitig frankiert der Post übergeben oder portofrei in einen der drei speziell bezeichneten Briefkästen der Stadt Bern eingeworfen werden. Letztere befinden sich an den folgenden Standorten:

  • Untere Altstadt: Erlacherhof, Junkerngasse 47
  • Obere Altstadt: Fundbüro Bern, Theatergässchen 2
  • Bümpliz: Bienzgut, Bernstrasse 77

Mit Blick auf die aktuelle Entwicklung der Pandemie geht der Gemeinderat davon aus, dass die briefliche Stimmabgabe auch für den Wahl- und Abstimmungstermin vom 29. November 2020 empfohlen werden muss. Der Gemeinderat verfolgt die Situation sorgfältig und wird die Stimm- und Wahlberechtigten zu gegebenen Zeitpunkt detailliert über das Vorgehen zum Urnengang am 29. November orientieren.

Gemeinderat Stadt Bern

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile