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1. Juli 2021 | Gemeinderat, Direktionen

Ein Instrument zur Weiterentwicklung des Welterbes

Die Stadt Bern soll einen Managementplan für das UNESCO-Welterbe Altstadt von Bern erhalten. Der Managementplan dient der denkmalgerechten Weiterentwicklung der Weltkulturerbestätte und umfasst bauliche, planerische, baurechtliche, nutzungstechnische sowie verschiedene gesellschaftliche Anliegen. Der Gemeinderat hat den entsprechenden Verpflichtungskreditantrag zuhanden des Stadtrats verabschiedet.

Am 23. November 1972 hat die Schweiz die UNESCO-Welterbekonvention ratifiziert und sich verpflichtet, die auf ihrem Gebiet liegenden Kulturgüter von universellem Wert zu identifizieren und zu schützen. Die Altstadt von Bern befindet sich seit dem Jahr 1983 auf der Liste des UNESCO-Weltkulturerbes. Die Berner Altstadt ist ein über Jahrhunderte gewachsenes und von Generation zu Generation stetig weiterentwickeltes Gesamtkunstwerk – laut dem Kunst- und Architekturhistoriker Paul Hofer «der einzigen einheimischen Schöpfung von europäischer Bedeutung». Achthundert Jahre generationenübergreifendes Engagement haben eine ausserordentliche Stadtanlage geschaffen, mit der sich die Bernerinnen und Berner identifizieren und zu der sie Sorge tragen.

Voraussetzung zur Sicherung des UNESCO-Labels

Die Erarbeitung eines Managementplans gehört zu den Verpflichtungen jeder klassierten Stätte. Sie leitet sich aus dem Eintrag in die Welterbeliste ab. Der Managementplan ist ein zukunftsgerichtetes Instrument, das die denkmalgerechte Weiterentwicklung einer Weltkulturerbestätte bezweckt; er bildet die konzeptuelle Grundlage zur Steuerung und Qualitätssicherung künftiger Entwicklungen. Sein Ansatz ist ganzheitlich und umfasst bauliche, planerische, baurechtliche, nutzungstechnische sowie verschiedene gesellschaftliche Anliegen.

Ein Managementplan bildet die Voraussetzung zur Sicherung des UNESCO-Labels für die Zukunft. Vor diesem Hintergrund hat der Bund die Stadt Bern im Aktionsplan Schweiz 2016–2023 für das UNESCO Welterbe Schweiz dazu aufgefordert, ein Managementsystem für das Weltkulturerbe «Altstadt von Bern» zu etablieren. Gemäss der vom Bund für die Erarbeitung des Managementplans gesetzten Frist muss dieser bis im Jahr 2025 fertiggestellt sein.

Gemeinderat beantragt dem Stadtrat Verpflichtungskredit

Zur Erarbeitung des Managementplans hat der Gemeinderat im Mai 2019 einen Projektierungskredit in Höhe von 150’000 Franken beschlossen und die städtische Denkmalpflege mit der Planung der Arbeiten beauftragt. Die Planungsphase ist nun soweit fortgeschritten, dass die Ausführungsarbeiten im Jahr 2022 beginnen können. Dazu beantrag der Gemeinderat dem Stadtrat nun den entsprechenden Verpflichtungskredit von 800'000 Franken. Die erforderlichen Mittel sind im Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) insbesondere in den Jahren 2023–2026 eingestellt. Um die durchgehende Weiterarbeit am Projekt zu ermöglichen, ist zudem ein Nachkredit von 40'000 Franken für das Jahr 2022 erforderlich.

Auch Bund und Kanton unterstützen

Aufgrund der Bedeutung des Weltkulturerbes Altstadt von Bern beteiligt sich auch der Bund mit einem Beitrag von 100’000 Franken an der Erarbeitung des Managementplans. Ebenfalls hat der Kanton Bern eine Beteiligung zugesichert. Die Leistungen des Kantons beziehen sich auf die Erarbeitung des «Leitfadens Archäologie» und bewegen sich in einer Grössenordnung von rund 250’000 Franken.

Gemeinderat der Stadt Bern

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