Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

30. Juni 2022 | Gemeinderat, Direktionen

Feuerwehrreglement: Einführung einer Feuerwehrdienstpflicht

Der Gemeinderat hat das totalrevidierte Feuerwehrreglement der Stadt Bern zuhanden des Stadtrates verabschiedet. Im Zuge der Totalrevision soll auch eine Feuerwehrdienstpflicht beziehungsweise eine damit verbundene Ersatzabgabe eingeführt werden. Gleichzeitig wird das 25-jährige Reglement den aktuellen Begebenheiten angepasst.

Im Rahmen der Fusion der Abteilungen Feuerwehr, Zivilschutz und Quartieramt (FZQ) und der Sanitätspolizei Bern im Jahr 2020 wurde auch die Feuerwehr teilweise neu organisiert und gewisse Terminologien im aktuellen Feuerwehrreglement entsprechen nicht mehr den aktuellen Umständen. Ausserdem hat sich der Stadtrat im Rahmen der Spardebatte im September 2021 im Grundsatz für die vom Gemeinderat vorgeschlagene Einführung einer Feuerwehrdienstpflicht ausgesprochen, beziehungsweise einer Ersatzabgabe, sollte eine Person keine Dienstpflicht leisten. Der Stadtrat hat allerdings festgehalten, dass die Abgabe sozialverträglich und deshalb einkommensabhängig gestaltet sein muss.

Feuerwehrdienst bisher freiwillig

Das aktuelle Feuerwehrreglement der Stadt Bern stammt aus dem Jahr 1996 und sieht keine Pflicht zum Feuerwehrdienst vor. Die Mitarbeit der Bürger*innen in der Milizfeuerwehr ist bis heute freiwillig. Damit ist die Stadt Bern eine der letzten Gemeinden im Kanton, welche eine solche Pflicht nicht kennt. Doch die Berufsfeuerwehr ist auf die Unterstützung durch die Milizfeuerwehr angewiesen. Durch die Einführung der Feuerwehrdienstpflicht kann der Minimalbestand an Milizfeuerwehrangehörigen langfristig gesichert werden.

Ausgestaltung der Feuerwehrersatzabgabe

Die vom Gemeinderat vorgeschlagenen Anpassungen im revidierten Feuerwehrreglement sehen vor, dass alle in der Stadt Bern niedergelassenen Schweizer*innen sowie Personen mit Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) zwischen dem 19. und 52. Altersjahr der Feuerwehrpflicht unterstellt werden sollen, wobei gewisse Personengruppen auf Antrag davon befreit sind. Wer keinen aktiven Feuerwehrdienst leistet, muss grundsätzlich eine Ersatzabgabe entrichten.

Dem Gemeinderat ist bewusst, dass diese Ersatzabgabe das Haushaltsbudget der Feuerwehrpflichtigen stark belasten kann. Der Betrag wurde deshalb möglichst sozialverträglich ausgestaltet und ist gemäss dem kantonalen Recht einerseits abhängig vom steuerbaren Einkommen, und darf andererseits 450 Franken pro Jahr nicht überschreiten.

Bei einem steuerbaren Einkommen von beispielsweise 50’000 Franken entrichten Familien eine Abgabe von rund 124 Franken oder übrige Steuerpflichtige 148 Franken pro Jahr. Die Obergrenze der Abgabe ist für Familien bei einem Gesamteinkommen von 141'000 Franken erreicht. Bei den übrigen Steuerpflichtigen liegt der Schwellenwert bei 125'600 Franken steuerbarem Einkommen. Ehepaare oder in eingetragener Partnerschaft lebende Personen bezahlen berechnet auf das Gesamteinkommen eine gemeinsame Ersatzabgabe.

Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Bern

Der Ertrag aus den geleisteten Ersatzabgaben wird jährlich schätzungsweise rund 6,2 Millionen Franken betragen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der städtischen Finanzen. Der Ertrag ist zweckgebunden und darf ausschliesslich für Feuerwehrzwecke verwendet werden. Gleichzeitig werden Berufs- und Milizfeuerwehr aus den städtischen Steuereinnahmen weniger finanzielle Mittel bekommen – und zwar in der Höhe der eingehenden Ersatzabgabe. Mit der Einführung der Feuerdienstpflicht ergeben sich ausserdem auch neue administrative und organisatorische Aufgaben, welche auch einen gewissen personellen Aufwand nach sich ziehen werden.

Beratung im Stadtrat

Der Gemeinderat hat das totalrevidierte Feuerwehrreglement an den Stadtrat überwiesen, welcher über die Einführung der Feuerwehrdienstpflicht beraten wird. Die Vorlage unterliegt dem fakultativen Referendum.

Gemeinderat der Stadt Bern

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile