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18. September 2014 | Gemeinderat, Direktionen

Einführung einer Zielvorgabe

Mehr Menschen mit Behinderungen anstellen

Der Gemeinderat anerkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit. Er setzt sich zum Ziel, in den nächsten sechs Jahren rund 28 Mitarbeitende sowie pro Direktion eine Lernende oder einen Lernenden mit einer Behinderung anzustellen. Das Ziel soll durch die Besetzung ordentlicher Stellen erreicht werden.

Der Gemeinderat setzt sich zum Ziel, bis 2017 0,5 Prozent und bis 2020 1 Prozent der heute rund 2800 öffentlich-rechtlichen Stellen in der Stadtverwaltung mit Mitarbeitenden mit einer Behinderung zu besetzen. Das heisst, dass jährlich verteilt über alle fünf Direktionen vier bis fünf Menschen mit einer Behinderung angestellt werden sollen. Dies ist ein weiterer Beitrag der Stadt dazu, dass alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen können sollen.

Gleichberechtigtes Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit
In der Schweiz gibt es heute viele gut ausgebildete Menschen mit Behinderungen, die nur schwer in der Arbeitswelt Fuss fassen können. Die Stadt bietet zwar bereits heute Menschen mit Behinderungen Arbeitseinsätze in verschiedenen Formen an. Oft handelt es sich dabei aber um Arbeitsplätze in einem mehr oder weniger geschützten Umfeld. Die vom Gemeinderat festgelegte Zielvorgabe soll nun über die Neuanstellung von qualifizierten Mitarbeitenden mit Behinderungen erfolgen, die in der Lage sind, ein übliches Arbeitspensum zu leisten. Bei jeder frei werdenden ordentlichen Stelle soll geprüft werden, ob sie mit Menschen mit Behinderungen besetzt werden kann, welche die erforderlichen Qualifikationen für die Stelle mitbringen. Menschen mit Behinderungen sollen im Rekrutierungsverfahren nur dann den Zuschlag bekommen, wenn sie gleichwertige Qualifikationen wie ihre nichtbehinderten Mitbewerbenden mitbringen. Bei geeigneten Stellen sollen mit Unterstützung der städtischen Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und spezialisierten Stellen gezielt qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderungen angesprochen werden.

Auch Lernende mit einer Behinderung sollen eine Chance erhalten
Dem Gemeinderat ist es wichtig, auch Schulabgängerinnen und Schulabgängern mit einer Behinderung den Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen. Er hat daher als weiteres Ziel vorgegeben, dass in jeder Direktion bis zum Lehrbeginn 2017 mindestens eine Stelle mit einer Lernenden oder einem Lernenden mit Behinderung besetzt werden soll.

Zielerreichung wird überprüft
Das gesetzte Ziel soll nicht toter Buchstabe bleiben. Der Fortschritt wird daher überprüft. Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen wird bei Neuanstellungen im Rahmen der Eintrittsgespräche erfasst. In Zukunft können entsprechende Auswertungen vorgenommen werden. Der Datenschutz bleibt bei den Auswertungen gewährleistet.

Informationsdienst Stadt Bern

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