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22. Dezember 2014 | Gemeinderat, Direktionen

Vernehmlassung zur Strommarktliberalisierung

Gemeinderat äussert sich kritisch zum Vorschlag des Bundes

Der Gemeinderat hat im Rahmen der laufenden Vernehmlassung zur zweiten Etappe der Strommarktöffnung Stellung genommen. Er befürwortet diese grundsätzlich, allerdings nicht in der Form, wie sie vom Bund vorgeschlagen wird.

Auf den 1. Januar 2018 soll in der Schweiz der Strommarkt vollständig liberalisiert werden. Konsumentinnen und Konsumenten sollen ab diesem Zeitpunkt ihren Stromversorger frei wählen können. Der Gemeinderat unterstützt die Strommarktliberalisierung grundsätzlich, wie er in einem Schreiben an den Schweizerischen Städteverband festhält. Allerdings hat er gegenüber dem Bundesbeschluss, wie er vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation vorgesehen ist, klare Vorbehalte. Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass die zweite Etappe der Strommarktöffnung zwingend vorgängig mit der Energiestrategie 2050 abgestimmt und die nötigen energiepolitischen Rahmenbedingungen definiert werden müssen.

Nachteile für lokale Anbieter
Für den Gemeinderat birgt die vollständige Strommarktliberalisierung insbesondere für lokale Energieversorger, die auf erneuerbar produzierten Strom setzen, Risiken. Zwar ist Energie Wasser Bern (ewb) für die komplette Öffnung im Jahr 2018 unternehmerisch vorbereitet und sieht dadurch auch zusätzliche Absatzchancen. Allerdings ist für ewb wie auch für den Gemeinderat die Ausgestaltung regulatorischer und politischer Rahmenbedingungen zur Strommarktöffnung entscheidend, um städtische Energieunternehmen in Zukunft nicht zu benachteiligen. Zum Beispiel hat ewb in den letzten Jahren vor dem Hintergrund des beschlossenen Atomausstiegs stark in den Umbau der Energieversorgung investiert. Dies bringt höhere Gestehungskosten und damit auch höhere Stromtarife mit sich. Gegenüber billigen, auf fossilen Energien beruhenden Stromimporten aus dem Ausland wären lokale Energieversorger wie ewb entsprechend im Nachteil. Zudem werden dadurch auch die Ziele der Energiestrategie 2050 gefährdet.

Der Gemeinderat lehnt deshalb die unterbreitete Variante der vollständigen Strommarktliberalisierung in dieser Form ab und verlangt, dass zuerst die erwähnten Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Informationsdienst Stadt Bern

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