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18. März 2021 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat verabschiedet neuen Gewässerraumplan

Zum Schutz von Flüssen, Seen und anderen Gewässern müssen in der Schweiz sogenannte Gewässerräume festgelegt werden. Mit der Erarbeitung eines Gewässerraumplans und einer damit zusammenhängenden Teilrevision der Bauordnung kommt die Stadt Bern dieser Verpflichtung nach. Der Gemeinderat hat das Geschäft zuhanden des Stadtrates und der Volksabstimmung verabschiedet. Diese findet voraussichtlich am 26. September 2021 statt.

Um Gewässer zu schützen, galten in der Stadt Bern bisher Bauabstände, innerhalb derer nicht gebaut werden durfte. Das Bundesrecht schränkt zudem die landwirtschaftliche Nutzung entlang von Gewässern ein. Seit Juni 2011 verstärkt und vereinheitlicht das revidierte eidgenössische Gewässerschutzgesetz den Schutz von Gewässern in der ganzen Schweiz. Es sieht vor, dass neu sogenannte Gewässerräume ausgeschieden werden müssen. Diese müssen unter anderem den Raumbedarf der Gewässer für ihre natürlichen Funktionen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sichern. Weiter muss ein Gewässerraum so ausgestaltet sein, dass ausreichend Schutz vor Hochwasser besteht.

Neuer Plan für die ganze Stadt

Der Kanton Bern verpflichtete die Gemeinden, die Gewässerräume grundeigentümerverbindlich festzulegen. Die Stadt Bern hat deshalb einen Gewässerraumplan über das ganze Stadtgebiet ausgearbeitet. Dieser soll nun in die baurechtliche Grundordnung integriert werden, was auch eine Teilrevision der städtischen Bauordnung bedingt.

Klare Regeln für die Nutzung

Wie gross die Gewässerräume sein müssen, ergibt sich aus dem übergeordneten Recht. Je breiter beispielsweise ein Fluss, desto mehr Uferfläche ist geschützt. Auch die Nutzungsbeschränkungen sind im übergeordneten Recht geregelt. So dürfen in Gewässerräumen grundsätzlich nur Anlagen erstellt werden, die standortgebunden und von öffentlichem Interesse sind, wie Fusswege, Brücken oder Hochwasserschutzbauten. Im Siedlungsgebiet entsprechen die vorgesehenen Gewässerräume in etwa den bisher geltenden Bauabständen. Ausserhalb der Siedlungsgebiete werden die Flächen, auf denen landwirtschaftliche Nutzungsbeschränkungen bestehen, eher grösser.

Mehr Spielraum in dicht überbauten Gebieten

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein bereits bebautes Ufer als «dicht überbaut» qualifiziert werden. In solchen Gebieten können zonenkonforme Bauten und Anlagen bewilligt werden, was eine Siedlungsentwicklung gegen innen ermöglicht. Zudem dürfen Gewässerräume in diesen Gebieten die vorgegebene Mindestgrösse unterschreiten. Demgegenüber muss der Gewässerraum erweitert werden, falls es aus Gründen des Hochwasser- oder Naturschutzes nötig ist oder falls der zusätzliche Raum für eine Revitalisierung benötigt wird.

Abstimmung voraussichtlich am 26. September

Über den Gewässerraumplan sowie über die Teilrevision der Bauordnung befinden die Stimmberechtigten der Stadt Bern voraussichtlich am 26. September 2021. Der Gemeinderat hat die Vorlage nun zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Bis zum Inkrafttreten des Gewässerraumplans und der Teilrevision der Bauordnung gelten in der Stadt Bern die Übergangsbestimmungen der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung, die grössere Gewässerräume vorsehen als der neue Gewässerraumplan.

Dokumente

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Titel
Vortrag an den Stadtrat (PDF, 250.7 KB)

Gemeinderat der Stadt Bern

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