Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

24. August 2022 | Gemeinderat, Direktionen

Goumoëns: Zonenplanänderung für Schulhaus und Freiraum

Der Gemeinderat hat eine Zonenplanänderung zum Areal Goumoëns zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Die Anpassung schafft die baurechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer Schulanlage und die langfristige Sicherung der «Gumere-Matte» als wichtigen Freiraum im Weissenbühlquartier. Die Mitwirkung dauert bis am 23. September 2022.

Der Gemeinderat hat eine Zonenplanänderung zum Areal Goumoëns, Goumoënsstrasse 46–54 zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Diese dauert vom 25. August bis 23. September 2022. Der Entscheid über die Zonenplanänderung liegt in der Kompetenz der Stimmbevölkerung. Die entsprechende Volksabstimmung findet voraussichtlich im Herbst 2024 statt.

Dringend benötigter Schulraum

Auf dem Areal Goumoëns im Weissenbühlquartier befindet sich heute mit der «Gumere-Matte» und dem sogenannten Drachenspielplatz ein wichtiger Quartierfreiraum, eine Beachvolleyhalle mit Aussenfeldern, eine Skateranlage sowie ein Kindergarten. Die Beachvolleyhalle wird das Areal verlassen und soll dereinst einen neuen Standort auf dem Areal Weyermannshaus Ost erhalten. Weil in den umliegenden Quartieren dringend neuer Schulraum benötigt wird, plant die Stadt Bern auf dem Areal Goumoëns den Bau einer Schulanlage für 23 Klassen inklusive Nebenräumen und Turnhallen. Der Gemeinderat präsentierte das Siegerprojekt eines Wettbewerbs im vergangenen März. Weiter will die Stadt Bern den Quartierfreiraum langfristig sichern.

Sicherung des Freiraums

Das Areal Goumoëns befindet sich bereits heute mehrheitlich in einer Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN). Mit der Zonenplananpassung legt der Gemeinderat die Zweckbestimmung sowie der Grundzüge der Überbauung und Gestaltung für diese Zone fest. Aufgrund einer minimalen Arealerweiterung muss zudem im nördlichen Bereich ein schmaler Streifen von der Industrie- und Gewerbezone in eine ZöN umgezont werden. Weiter wird das Mass der Nutzung für den Bau der Schulanlage erhöht. Gleichzeitig schreibt die Planung vor, die Bauvolumen im Bereich der Schulanlage zu konzentrieren. So kann die unverbaute Fläche maximiert und der bestehende Quartierfreiraum langfristig gesichert und vor einer Überbauung bewahrt werden.

Quartierverträgliche Erschliessung und Biodiversität

Das Areal wird über die Goumoënsstrasse erschlossen. Für Fussgängerinnen und Fussgänger kann das Areal auch über die heutige Personenunterführung und den Fussweg zwischen Fahr- und Abstellgeleisen erreicht werden. Der Veloverkehr erfolgt ebenfalls von der Goumoënsstrasse her. Die Ver- und Entsorgung der zukünftigen Schulanlage erfolgt über die private Werkstrasse der BLS im Norden des Areals, wobei diese aufgrund ihrer Funktion als Werkstrasse nicht öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Der Aussenraum des Schulbetriebs wird naturnah und unter Beachtung der Biodiversität ausgestaltet. 

Öffentliche Mitwirkung

Die öffentliche Mitwirkung zur Zonenplanänderung zum Areal Goumoëns, Goumoënsstrasse 46–54 dauert vom 25. August bis 23. September 2022. Die Mitwirkungsunterlagen können während dieser Frist beim Schalter der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 (Montag bis Freitag, 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/mitwirkungen eingesehen werden.

Gemeinderat der Stadt Bern

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile