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13. November 2017 | Gemeinderat, Direktionen

Kein kantonales Sparpaket zulasten der Gemeinden

Bern, Biel, Burgdorf, Saint-Imier, Valbirse und Wynigen beurteilen das kantonale Entlastungspaket (EP) 2018 kritisch. Sie lehnen insbesondere alle Massnahmen ab, die Lasten vom Kanton auf die Gemeinden abschieben und die bisherige Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden torpedieren. Die Gemeinden befürworten die Mehrheitsanträge der Finanzkommission und fordern den Grossen Rat auf, das EP 2018 entsprechend zu bereinigen.

Mit den 155 Massnahmen des EP 2018 will der Regierungsrat Einsparungen von 185 Millionen Franken ab dem Jahr 2021 realisieren. Drei Städte und drei Gemeinden nahmen an einer gemeinsamen Medienkonferenz Stellung zum Massnahmenpaket. Sie kritisieren die Missachtung des Finanz- und Lastenausgleichs, die Abschiebung von Aufgaben auf die Gemeinden, die fehlende Berücksichtigung bereits getätigter Einsparungen, den ungenügenden Ausweis der Auswirkungen auf die Gemeinden und den fehlenden Einbezug bei der Ausarbeitung der Sparmassnahmen.

Finanz- und Lastenausgleich missachtet

Das EP 2018 verletzt aus Sicht der sechs Gemeinden die Grundsätze des bewährten, anerkannten und schweizweit als vorbildlich bezeichneten Systems des kantonalen Finanz- und Lastenausgleichs. Mit der Umsetzung des EP 2018 werden Aufgaben auf die Gemeinden verschoben, ohne die damit verbundenen finanziellen Lasten auszugleichen. «Wir lehnen alle Massnahmen ab, die nicht die Spielregeln von Artikel 29b des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich beachten», sagt André Rothenbühler, Gemeinderat von Valbirse und Generalsekretär der Konferenz der Gemeindepräsidenten des Berner Juras.

Entlastungen zulasten der Bevölkerung und der Gemeinden

EP 2018 enthält Massnahmen, welche die Qualität und den Umfang der Leistungserbringung zuhanden der Bevölkerung beeinflussen. Für die Gemeinden bedeutet dies, dass sie entweder einen Leistungsabbau zum Nachteil der Bevölkerung in Kauf nehmen oder Mehrkosten tragen müssen. «Wir sind nicht bereit, die Konsequenzen politischer Entscheidungen zu tragen, die gravierende Auswirkungen für unsere Bevölkerung haben werden», stellt die Bieler Finanzdirektorin Silvia Steidle klar.

Bereits getätigte Einsparungen nicht berücksichtigt

Für die Erarbeitung des EP 2018 hat der Kanton unter anderem ein Benchmarking zwischen den Kantonen herangezogen, das auf der harmonisierten Finanzstatistik der eidgenössischen Finanzverwaltung für die Rechnungszahlen 2014 beruht. Einsparungen aus der Kantonalen Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP) 2014 sind darin nicht berücksichtigt. In der Folge bildet das Benchmarking in allen Bereichen, in denen im Rahmen des ASP 2014 Einsparungen erzielt worden sind, nicht die Realität ab. Das Benchmarking fällt auf dem Papier schlechter aus als in der Realität. Dies führt zu einer Verzerrung der Resultate. «Wir verlangen, dass im EP 2018 die Effekte des ASP 2014 und der eidgenössischen Steuervorlage 17 berücksichtigt werden», fordert Patrick Tanner, Gemeindepräsident von Saint-Imier.

Auswirkungen auf die Gemeinden ungenügend ausgewiesen

Die finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinden werden im EP 2018 nur summarisch aufgezeigt und Umlagerungen von Kosten auf andere Lastenträger ausgeblendet. Die sechs Gemeinden bezeichnen die Angaben im Bericht des Regierungsrats als lückenhaft. Ihre Konsequenzen im Bereich der kommunalen Finanzen und Leistungserbringung könnten nicht plausibel erklärt werden. Einzelne Gemeinden sind von den Massnahmen des EP 2018 besonders stark betroffen. «Der Kanton muss berücksichtigen, dass steigende Lasten das Budget kleiner Gemeinden überstrapazieren», sagt Fabian Horisberger, Gemeinderatspräsident von Wynigen. «Er gefährdet dezentrale Regionen und den Zusammenhalt im Kanton.»

Fehlender Einbezug der Gemeinden

Entgegen den üblichen Gepflogenheiten wurden die Gemeinden bei der Ausarbeitung des Entlastungspakets 2018 nicht zur Stellungnahme eingeladen. Sie konnten sich nicht zu den Massnahmen äussern, Fragen stellen und die Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt und die Bevölkerung einschätzen. «Die Gemeinden arbeiten konstruktiv mit und verschliessen sich Sparbemühungen des Kantons nicht, erwarten aber, frühzeitig in die kantonale Entscheidfindung miteinbezogen zu werden», hält Michael Aebersold, Direktor für Finanzen, Personal und Informatik der Stadt Bern, an die Adresse des Kantons fest.

Das Benchmarking der Kantone zeigt, dass der Kanton Bern bereits vor dem ASP 2014 seine Kosten im Durchschnitt aller Kantone halten konnte. Dies, obwohl er um rund fünf Prozent höhere Strukturkosten aufweist als der Durchschnitt aller Kantone. Weil das EP 2018 unausgewogen ist und der nachhaltigen Entwicklung des Kantons schadet, fordern die drei Städte und drei Gemeinden den Grossen Rat auf, das Paket zu bereinigen und mindestens die Mehrheitsanträge der Finanzkommission zu unterstützen. 

Communiqué de Presse

Communiqué de Presse
Titel
CP Pas de programme d'économie au détriment des communes (PDF, 384.5 KB)

Gemeinderat der Stadt Bern

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