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22. Juni 2018 | Gemeinderat, Direktionen

Kontrolle ist ein wichtiger Teil der Sozialhilfe

Ein ausgebautes Kontrollsystem ist zwingender Teil der Sozialhilfe. Denn diese basiert auf Solidarität und Vertrauen. Sozialdirektorin Franziska Teuscher hat am Freitag zusammen mit Felix Wolffers, Leiter Sozialamt, das Kontrollsystem in der Sozialhilfe vorgestellt und zu einem konkreten, von einer Boulevardzeitung thematisierten Fall Stellung genommen.

Die Sozialhilfe ist ein wichtiges soziales Sicherungssystem. Es orientiert sich am Gedanken der Solidarität: diejenigen, die haben, geben etwas ab an diejenigen, die zu wenig oder nichts haben. In der Stadt Bern werden rund 6000 Personen von der Sozialhilfe unterstützt. Ein Drittel davon sind Kinder und Jugendliche. Viele unterstützte Personen sind krank, viele arbeiten, verdienen aber nicht genug zum Leben und viele möchten arbeiten, finden aber keine Stelle.

Kontrolle schafft Vertrauen

Die Sozialhilfeleistungen werden durch Steuergelder finanziert. Solidarität baut auf Vertrauen auf. Sozialdirektorin Franziska Teuscher hält fest: «Es ist richtig und wichtig, sorgfältig zu prüfen, wer wieviel Sozialhilfeleistungen beziehen kann und dass alles daran gesetzt wird, Missbrauch zu verhindern.» Denn, so Franziska Teuscher weiter, Missbrauch erzeuge Misstrauen und Misstrauen schade der Solidarität. Deshalb ist für Teuscher eine engmaschige Kontrolle ein «wichtiges Element für ein funktionierendes soziales und solidarisches Sozialhilfesystem und nicht staatliche Schnüffelei».

Sozialhilfe im steten öffentlichen Fokus

Die öffentliche Sozialhilfe ist stets der öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit ausgesetzt, da sie in unserer Leistungsgesellschaft nicht wie gewohnt auf dem Leistungs-Gegenleistungsprinzip basiert. Die Sozialhilfe ist das letzte soziale Netz unserer Gesellschaft und geschuldet unabhängig davon, ob und wieviel geleistet worden ist. Die Boulevardzeitung hat diese Woche den Fall einer verstorbenen Sozialhilfebezügerin in die Schlagzeilen gebracht, bei der angeblich «Kleider im Wert von 100'000 Franken» gefunden worden seien. Das löst verständlicherweise Fragezeichen und Unbehagen aus.

Resultate der Revision

Da Misstrauen für das Sozialhilfesystem schädlich ist, hat das Sozialamt den Fall überprüfen lassen. Das Sozialrevisorat stellt fest, dass die Begleitung der Klientin durch den Sozialdienst korrekt und engmaschig erfolgt ist, dass keine Hinweise auf eine Kaufsucht und nicht deklariertes Einkommen vorliegen und dass die Mietkosten im zulässigen Rahmen lagen. Während des Sozialhilfebezuges wurden keine ausserordentlichen Leistungen für Kleideranschaffungen ausgerichtet. Die zusätzlich zum Grundbedarf gewährten situationsbedingten Leistungen fielen sehr bescheiden aus.

Keine verwertbaren Gegenstände

In Bezug auf die Kleider, die laut der Boulevardzeitung einen «Wert von 100'000 Franken» haben, zeigten die Abklärungen vor Ort ein anderes Bild. In der Wohnung fanden sich keine verwertbaren Gegenstände. Das Konkursamt stellte aufgrund einer Besichtigung fest: «Es wurde zwar eine Menge Kleider vorgefunden, jedoch nichts eigentlich Verwertbares.» Der Leiter des Sozialamts, Felix Wolffers ist deshalb überzeugt: «Der Fall wurde seriös geführt, es wurden keine ungerechtfertigten Leistungen ausgerichtet.» 

Die Stellungnahme des Schweizer Presserates finden Sie hier.

Direktion für Bildung, Soziales und Sport

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