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14. Januar 2021 | Gemeinderat, Direktionen

Mietzinshilfe der Stadt Bern läuft ab 1. Februar 2021 an

Der Gemeinderat hat in seiner gestrigen Sitzung die Verordnung zur städtischen Corona-Notunterstützung erlassen. Sie tritt am 1. Februar 2021 in Kraft und erfolgt in Form einer Mietzinshilfe für Unternehmen, die in der Stadt Bern steuerpflichtig sind.

Die vom Gemeinderat erlassene «Verordnung über die Corona-Notunterstützung» bezweckt die Unterstützung von Unternehmen in der Stadt Bern, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Bedrängnis geraten sind. Sie soll in erster Linie kleinen Unternehmen zugutekommen, die durch den Bund und den Kanton nicht in vergleichbarer Weise unterstützt werden. Die Notunterstützung erfolgt in Form einer Mietzinshilfe. Sie kann mittels elektronischem Antragsformular durch die Vermieterschaft oder ihrer Vertretung ab 1. Februar 2021 auf der Webseite der Stadt Bern unter Wirtschaftsamt beantragt werden (www.bern.ch/wirtschaftsamt).

Die Stadt Bern leistet Mietinshilfe, wenn sich die Vermieterschaft mit ihrer Mieterschaft auf eine substanzielle Mietzinsreduktion im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 31. März 2021 einigen. In diesem Fall beteiligt sich die Stadt Bern zur Hälfte an der vereinbarten Mietzinsreduktion, aber höchstens bis zu einem Maximalbeitrag von 3'500 Franken pro Monat. Der Berner Stadtrat hat insgesamt fünf Millionen Franken für die Corona-Notunterstützung bewilligt.

Zum Start der Corona-Nothilfe wird der Gemeinderat Ende Januar 2021 die Öffentlichkeit und die Medien detailliert über die praktische Umsetzung des Unterstützungsprogramms informieren.

Gemeinderat der Stadt Bern

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