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27. September 2016 | Gemeinderat, Direktionen

Personalvorsorgekasse: Hohe Akzeptanz für den Primatwechsel

Der Gemeinderat hat die Vorlage zum Primatwechsel zuhanden des Stadtrates verabschiedet. Anstelle des Leistungsprimats soll die Pensionskasse der Stadt Bern mit dem Beitragsprimat auf ein zeitgemässes Fundament gestellt werden. Mitarbeitende mit tieferen Einkommen profitieren künftig von höheren Leistungen. Die Kosten für die einmalige Übergangseinlage betragen 68 Millionen Franken. Der städtische Anteil von 40,5 Millionen Franken ist über die Zweckbindung des Rechnungsüberschusses 2015 bereits vorfinanziert. Die jährlichen Beiträge werden für alle Arbeitgeberinnen um insgesamt 4,89 Millionen Franken tiefer ausfallen, was die Reform auch finanziell attraktiv macht.

Während der vom Gemeinderat von April bis Anfang Juli 2016 durchgeführten externen Vernehmlassung konnten sich die politischen Parteien, die Arbeitgeber- und Personalverbände sowie die acht der PVK angeschlossenen Organisationen zum Primatwechsel äussern. Die Vorlage zur Totalrevision des Personalvorsorgereglements mit Beitragsprimat ist dabei unbestritten geblieben. Gemeinderat Alexandre Schmidt zeigt sich darüber erfreut: «Anfang der Legislatur betrug das Finanzloch der PVK 340 Millionen Franken. Der vom Parlament geforderte Primatwechsel sorgte für rote Köpfe. Ende der Legislatur ist die Sanierung der PVK in Kraft und ein grossartiger Kompromiss zum
Primatwechsel gefunden. Ich bin entzückt.»


Folgende Ziele werden mit der Vorlage erreicht:

  • Kompromiss in Bezug auf die finanzielle Tragbarkeit für die Arbeitgeberinnen und den Besitzständen für die versicherten Mitarbeitenden;
  • Verbesserung der Leistungen für Mitarbeitende mit tiefen Einkommen durch Anpassung des Koordinationsabzuges;
  • Beibehaltung des Leistungsniveaus für Mitarbeitende mit höheren Einkommen;
  • Gesamthaft keine Erhöhung der Beitragsbelastung für die Mitarbeitenden;
  • Wahlmöglichkeit für die Versicherten durch Planwahl um + / - 2 Prozent.
  • tiefere Beitragsbelastung der Arbeitgeberinnen;
  • Öffnung der PVK für interessierte weitere Arbeitgeberinnen dank zeitgemässer Sparpläne.

Der Gemeinderat hat vom Stadtrat den Auftrag erhalten, ihm einen Primatwechsel zu unterbreiten. Alle Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützen den Primatwechsel in der vorliegenden Ausgestaltung. Sie anerkennen, dass es sich um eine Vorlage handelt, die breit abgestützt ist. Die Verbesserung der Vorsorgeleistungen bei Versicherten mit tiefen Einkommen, wie auch die Erhaltung des Leistungsniveaus in allen anderen Bereichen wurde einhellig positiv aufgenommen. Die Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützen die Wahlmöglichkeit für die Versicherten durch die Planwahl und die Öffnung der PVK für die Aufnahme weiterer interessierter Arbeitgebenden. Die grosse Mehrheit sprach sich dafür aus, dass die Übergangseinlagen voll finanziert und durch die Arbeitgeberinnen zu tragen sind, weil die Arbeitgeberinnen im Gegenzug von jährlich wiederkehrenden Beitragsentlastungen profitieren.


Unter den Vernehmlassungsteilnehmenden gibt es jedoch auch mahnende Worte im Hinblick auf die politische Beratung. So weisen einige darauf hin, dass die laufende Ausfinanzierung der PVK durch den Primatwechsel nicht tangiert werden dürfe. Für andere ist die Vorlage ein Gesamtpaket, das in der nun folgenden politischen Debatte nicht verschlechtert werden darf. Eine Mehrheit derjenigen, die sich zu dieser Frage geäussert hat, will den Primatwechsel aufgrund der Komplexität nicht freiwillig den Stimmberechtigten vorlegen.

Beibehaltung der Ausfinanzierungslösung im System der Teilkapitalisierung

Der im 2014 eingeschlagene Weg zur Ausfinanzierung wird unverändert beibehalten. Bereits konnte der Deckungsgrad innert drei Jahren von damals 79 Prozent auf heute 93 Prozent gesteigert werden. Der Wechsel zum Beitragsprimat erfordert deshalb keine neue Diskussion über die Behebung der Deckungslücke.


Übergangseinlage und Besitzstände für die versicherten Mitarbeitenden

Durch den Primatwechsel entfallen die Solidaritäten der jungen versicherten Mitarbeitenden zu den älteren versicherten Mitarbeitenden. Letztere erreichen dadurch das bisherige Leistungsziel nicht mehr; und dies obwohl ihre Generation damals die älteren Mitarbeitenden unterstützt hatte. Sie benötigen eine einmalige Übergangseinlage, um im neuen Beitragsprimatplan wieder auf das bisherige Leistungsniveau zu kommen. Diese Übergangseinlage beträgt insgesamt 68,3 Millionen Franken und wird durch die Arbeitgeberinnen getragen. Die Gesamtlösung ist für die Arbeitgeberinnen deshalb tragbar, weil die Übergangseinlage durch die jährlich wiederkehrende Beitragsentlastung von 4,9 Millionen Franken innerhalb von 14 Jahren amortisiert wird. Durch die Anpassung der Sparbeitragsskala und die Senkung der Risikobeiträge wird nämlich eine Entlastung der Gesamtbeiträge von insgesamt 6,7 Prozent pro Jahr erreicht. Die Inkraftsetzung des Primatwechsels ist per 1. Januar 2019 geplant. Das Parlament wird im Laufe des Jahres 2017 über die Vorlage befinden und auch entscheiden, ob diese freiwillig den Stimmberechtigten zum Beschluss unterbreitet wird.

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Titel Bearbeitet
Vortrag PVR Revision Beitragsprimat (PDF, 2.0 MB) 29.09.2016

Informationsdienst Stadt Bern

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