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13. April 2021 | Gemeinderat, Direktionen

Schlosspark Bümpliz: Radium-Untersuchungen abgeschlossen

Im Rahmen des Aktionsplans Radium 2015 – 2022 untersuchte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) das Gelände um das Neue Schloss Bümpliz, welches der Stadt Bern gehört. Grund für die Messungen sind strengere Strahlenschutzvorschriften. Die Messungen zeigen eine gewisse Radiumbelastung, aber keine unmittelbare Gesundheitsgefährdung. Im Sinne einer langfristigen Lösung wird aber eine Sanierung des Aussenbereichs abgeklärt.

Bis Anfang der 1960er-Jahre stellte die Firma Merz und Benteli AG auf dem Gelände des Neuen Schlosses Bümpliz radiumhaltige Leuchtfarbe her. Das Areal wurde 1977 an die Stadt Bern verkauft und Anfang der 1980er-Jahre der damaligen Gesetzgebung entsprechend saniert. Dabei wurde die alte Fabrik zurückgebaut. Da die heutigen Strahlenschutzvorschriften strenger sind, war eine neue Überprüfung des Areals im Rahmen des Aktionsplans Radium 2015 – 2022 erforderlich. Deshalb hat das BAG in Absprache mit der Stadt ab Oktober 2020 eine Radium-Untersuchung durchgeführt. Die Ergebnisse liegen nun vor.

Radiumbelastung nachgewiesen

Die durchgeführten Messungen weisen auf eine Radiumbelastung in gewissen Zonen des Aussenbereiches hin. Sie befinden sich hauptsächlich im Boden unterhalb der Rasenschicht im nördlichen und westlichen Bereich des Neuen Schlosses Bümpliz. Der Rosengarten und das angeschlossene Waldstück am Rand des Stadtbaches sind in geringem Masse auch betroffen. Es wurde hingegen keine Radiumbelastung in der unmittelbaren Umgebung des Stöcklis an der Bümplizstrasse 93 (aktuell von einer Spielgruppe belegt) sowie auf dem Schlossguet-Areal festgestellt.

In den Innenbereichen sind einzig im ersten Untergeschoss des Neuen Schlosses Bümpliz Radiumspuren gefunden worden, die aufgrund der derzeitigen Nutzung unproblematisch sind. Zur Sicherheit werden jedoch einzelne Gegenstände, die Radiumspuren aufweisen, entsorgt.

Kein unmittelbares Gesundheitsrisiko, aber Sanierungsbedarf im Aussenbereich

Aufgrund der Nutzung des Geländes als öffentlicher Park besteht kein unmittelbares Gesundheitsrisiko für die Anwohnerschaft, Besucherinnen und Besucher sowie andere Nutzende des Parks. Die langfristige Einhaltung der Jahresdosis von 1 Millisievert (Referenzwert nach Art. 148 der Strahlenschutzverordnung) kann jedoch für die Nutzerinnen und Nutzer des Geländes nicht sichergestellt werden. Deshalb soll das Gelände nachhaltig saniert werden. Der Umfang wird nun in einem weiteren Schritt abgeklärt. Zudem gab es Hinweise auf eine lokale Belastung durch Schwermetalle, was ebenfalls weitere Abklärungen nach sich ziehen wird.

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik

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