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13. Oktober 2016 | Gemeinderat, Direktionen

Stadt Bern fordert Justierung der Zentrumslastenabgeltung

Der Gemeinderat hat die Finanzflüsse zwischen der Stadt und dem Kanton Bern wissenschaftlich untersuchen lassen. Die Studie zeigt, dass sich das kantonale System des Finanz- und Lastenausgleichs (FILAG) insgesamt bewährt. Die Stadt trägt stark zur Entwicklung des Kantons bei und ist eine bedeutende Nettozahlerin. Weiter zeigt die Studie, dass Verbesserungen im Bereich Zentrumslasten angezeigt sind. Sie sind fairer als bisher abzugelten. Die Stadt bringt fünf Forderungen ein.

Die Berner Städte tragen den Kanton mit. Sie sind kantonale Wirtschaftsmotoren, leisten mit den Bemühungen um verdichtetes Wohnen einen wichtigen Beitrag gegen die Zersiedelung und unterstützen mit ihrem Steuersubstrat den ganzen Kanton Bern. Allein auf dem Gebiet der Stadt Bern wurden im Jahr 2015 Kantonssteuern von 978 Millionen Franken erhoben. Gegenüber dem Jahr 2012 entspricht dies einer Steigerung um 112 Millionen Franken oder knapp 13 Prozent. Die Stadt Bern zählt über 100‘000 natürliche und 8000 juristische Steuerpflichtige.

Externe Studie zu Transfers und Zentrumslasten

Der Gemeinderat hat die Firma Ecoplan AG beauftragt, die Finanzflüsse zwischen der Stadt und dem Kanton Bern zu erheben, die durch die Stadt getragenen Zentrumslasten zu ermitteln und mögliche Abgeltungsformen für Zentrumslasten in anderen Kantonen aufzuzeigen. Wie die nun vorliegende wissenschaftliche Studie belegt, ist die Stadt Bern gegenüber dem Kanton Bern eine bedeutende Nettozahlerin. Der Transfersaldo zeigt, dass die Stadt seit 2011 ohne Unterbruch einen zweistelligen Millionenbetrag mehr leistet, als sie erhält (im Jahr 2017 voraussichtlich 28 Millionen Franken).

Dem kantonalen Finanz- und Lastenausgleich attestiert die Studie einen hohen Reifegrad. Dies gilt auch für den Zentrumslastenausgleich: Leistungen, welche die Stadt für andere Gemeinden und ihre Einwohnerinnen und Einwohner erbringt, werden zahlenmässig ermittelt, statt pauschal abgegolten, und ein Grossteil der anfallenden Zentrumslasten wird berücksichtigt.

Forderungen für die FILAG-Erfolgskontrolle

Gestützt auf Erkenntnisse der Studie sind die Zentrumslasten fairer und transparenter als bisher abzugelten. Mit Blick auf die durch die kantonale Finanzdirektion im Jahr 2016 initiierte Erfolgskontrolle des FILAG stellt die Stadt Bern fünf Forderungen:

  1. Heute werden die Städte Bern, Biel und Thun zusammen für 80 Prozent der Zentrumslasten des Jahres 2008 entschädigt. Effektiv erhalten die Städte Biel und Thun 87 Prozent der geltend gemachten Kosten zurück, die Stadt Bern jedoch nur 77 Prozent. Bei einer jährlichen Abgeltung von 69,5 Millionen Franken trägt die Stadt Bern knapp 21 Millionen Franken an Zentrumslasten selber, was einem indirekten Transfer in die Grossregion Bern entspricht. Die Stadt fordert, dass der Regierungsrat die Stadt Bern gleich wie die übrigen Städte entschädigt und die politische Deckelung von 80 Prozent überprüft.
  2. Im Gegensatz zu anderen Gemeinden im Kanton ist der Anteil Strassen im Gemeindebesitz in der Stadt Bern besonders hoch. Dadurch trägt die Stadt Bern hohe Kosten für die Strasseninfrastruktur. Das dichte städtische Gemeindestrassennetz mit zum grossen Teil überregionaler und damit kantonaler Bedeutung ist bei der Berechnung der Zentrumslasten neu zu berücksichtigen.
  3. Heute zahlt die Stadt hohe Kosten für den öffentlichen Verkehr, obwohl dieser zu einem grossen Teil durch auswärtige Pendlerinnen und Pendler benutzt wird. Deshalb ist bei der Festlegung der Kosten des öffentlichen Verkehrs nicht nur auf Haltepunkte, sondern neu auch auf Pendlerströme abzustellen. Dies bildet die Lasten viel genauer ab.
  4. Bei der Ausgliederung von Bernmobil aus der Stadtverwaltung hat die Stadt Bern ein Dotationskapital von 33,7 Millionen Franken eingebracht. Gemäss Festlegung des Kantons muss Bernmobil dieses Kapital nicht verzinsen. Für die Benutzung des öffentlichen Verkehrs durch Auswärtige auf dem Netz von Bernmobil entsteht damit eine nicht abgegoltene Zentrumslast. Das Dotationskapital von Bernmobil ist der Stadt Bern daher neu ordentlich zu verzinsen.
  5. Aus methodischer Sicht sind zudem die heute angewandten mehrheitlich aus dem Jahr 2003 stammenden Kostenschlüssel und ihre statistische Datengrundlage zu aktualisieren. 

Informationsdienst Stadt Bern

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