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29. Januar 2015 | Gemeinderat, Direktionen

Abstimmungsvorlage «Wahlverfahren Stadtpräsidium»

Stadtpräsidium: Neues Wahlverfahren

Das Wahlverfahren für das Amt der Stadtpräsidentin oder des Stadtpräsidenten soll angepasst werden: Neu sollen bei einer Wahlwiederholung oder einem zweiten Wahlgang alle gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte antreten können. Diese Änderung bedingt eine Teilrevision des Reglements über die politischen Rechte. Der Gemeinderat hat die entsprechende Abstimmungsbotschaft zuhanden des Stadtrates verabschiedet.

Im heute geltenden Wahlverfahren für das Stadtpräsidium kann es zu schwer nachvollziehbaren Resultaten kommen: In bestimmten Konstellationen ist es möglich, dass in einem zweiten Wahlgang oder bei einer Wahlwiederholung ein Kandidat oder eine Kandidatin zum Stadtpräsidenten oder zur Stadtpräsidentin gewählt wird, der oder die im ersten Wahlgang vergleichsweise wenige Stimmen erzielt hat. Dieser Fall ist denkbar, weil der geltende Wahlmodus die Teilnahme an einer Wahlwiederholung oder einem zweiten Wahlgang einschränkt. Wählbar ist nur, wer in den Gemeinderat gewählt worden ist und im ersten Wahlgang bereits um das Stadtpräsidium kandidiert hat. Die Einschränkung kann dazu führen, dass nur noch ein Kandidat oder eine Kandidatin antreten darf. Gemäss den heute geltenden Vorschriften würde diese Person dann in stiller Wahl gewählt.

Handlungsbedarf erkannt
Da eine Stadtpräsidentin oder ein Stadtpräsident von einer möglichst breiten Wählerschaft getragen werden sollte, wäre ein solcher Wahlausgang kaum sachgerecht. Diese unbefriedigende Situation wurde mittels einer Motion im Stadtrat aufgegriffen: Der entsprechende parlamentarische Vorstoss beanstandet die heute geltende Regelung und fordert, den Wahlmodus anzupassen.

Auch der Gemeinderat erachtet die aktuelle Regelung des Wahlverfahrens für das Stadtpräsidium als unbefriedigend. Im Rahmen einer Auslegeordnung prüfte er Lösungsmöglichkeiten und nahm eine Analyse der Wahlsysteme anderer Städte und Kantone vor. Aufgrund der Abklärungen schlug er eine Erweiterung der Teilnahmemöglichkeit an einer Wahlwiederholung oder einem zweiten Wahlgang vor: Künftig sollen alle in den Gemeinderat gewählten Personen antreten dürfen - unabhängig davon, ob sie bereits im ersten Wahlgang für das Stadtpräsidium kandidiert haben. Damit soll gewährleistet werden, dass eine stille Wahl nur dann stattfindet, wenn sich keines der gewählten Gemeinderatsmitglieder zur Verfügung stellt.

Teilrevision des Reglements
Diese Änderung bedingt eine Teilrevision des Reglements über die politischen Rechte. Der Gemeinderat hat die entsprechende Abstimmungsvorlage zuhanden des Stadtrates verabschiedet. Die Abstimmungsbotschaft geht nun an den Stadtrat. Danach entscheiden die Stimmberechtigten: Um die rechtzeitige Vorbereitung der städtischen Wahlen im Jahre 2016 zu gewährleisten, ist als Abstimmungstermin ist der 14. Juni 2015 vorgesehen.

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Titel Bearbeitet
Vortrag Wahlverfahren Stadtpräsidium.pdf (PDF, 139.0 KB) 28.01.2015

Informationsdienst Stadt Bern

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