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27. März 2014 | Gemeinderat, Direktionen

Verkehr

Tempo 30 auf Teilabschnitten des Basis- und Übergangsnetzes

Im August 2011 hat der Stadtrat die Richtlinienmotion «Mehr Verkehrssicherheit dank Tempo 30» erheblich erklärt. Die Motion verlangt, dass gewisse Hauptstrassenabschnitte – etwa in Quartierzentren – in Tempo-30-Zonen einbezogen werden müssen. Im August 2013 hat der Gemeinderat dargelegt, auf welchen Abschnitten des Basis- und Übergangsnetzes er in absehbarer Zukunft Tempo 30 einführen will. Nun hat er einen Planungs- und Realisierungskredit für je drei solche Abschnitte in den Stadtteilen 3 (Mattenhof-Weissenbühl) und 6 (Bümpliz-Bethlehem) verabschiedet.

Dem Gemeinderat ist es ein grosses Anliegen, den Strassenverkehr stadt- und umweltfreundlich und für alle Verkehrsteilnehmende sicher zu gestalten. Dabei spielt die zulässige Höchstgeschwindigkeit eine wesentliche Rolle. In den letzten Jahren ist ein breiter Konsens für tiefere Geschwindigkeiten auf Strassen im Siedlungsgebiet feststellbar. Nach den positiven Erfahrungen mit Tempo-30-Zonen in Wohngebieten und den Begegnungszonen mit Tempo 20 stehen nun die Geschwindigkeiten auf gewissen Hauptstrassenabschnitten vermehrt im Fokus. Der Gemeinderat unterstützt diese Entwicklung – vor allem im besonders dicht besiedelten Raum, etwa in Quartier- oder Stadtteilzentren.

Aktuelle Situation in der Stadt Bern
Auf dem Basisnetz der Stadt Bern gilt in der Regel Tempo 50. Auf einzelnen Basisnetzstrecken gelten jedoch schon seit längerer Zeit tiefere Geschwindigkeiten, so zum Beispiel auf der Bundesgasse. Seit dem Bundesgerichtsentscheid 2010 zur Ortsdurchfahrt Münsingen ist gerichtlich bestätigt, dass Hauptstrassen in Ortszentren in angrenzende Tempo-30-Zonen einbezogen werden können. Damit hat das Bundesgericht die Rechtmässigkeit eines Verkehrsregimes bestätigt, das sich in der Praxis bereits gut bewährt hat, so zum Beispiel im Zentrum von Köniz.

Auf dem Gebiet der Stadt Bern gibt es zahlreiche Hauptstrassenabschnitte – in Bern gehören diese in der Regel zum Basis- und Übergangsnetz – die ein- oder beidseitig an Tempo-30-Zonen angrenzen. Die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün hat geprüft, bei welchen Quartier- und Stadtteilzentren die Geschwindigkeit auf dem Basisnetz reduziert und benachbarte Tempo-30-Zonen über das Basisstrassennetz hinweg miteinander verbunden werden können.

Je drei Projekte in den Stadtteilen 3 und 6
Gestützt auf diese Überprüfung hat der Gemeinderat im August 2013 in seinem Begründungsbericht zur erwähnten Richtlinienmotion dargelegt, welche Grundsätze er verfolgt und auf welchen Abschnitten des Basis- und Übergangsnetzes er Tempo 30 einführen will. Er schlägt nun in den Stadtteilen 3 (Mattenhof-Weissenbühl) und 6 (Bümpliz-Bethlehem) für folgende Strassenabschnitte Projekte für die Einführung von Tempo 30 vor:

  • Loryplatz (Platzbereich; Stadtteil 3)
  • Monbijoustrasse (Schwarztor- bis Kapellenstrasse; Stadtteil 3)
  • Brunnmattstrasse (Bereich Brunnhof; Stadtteil 3)
  • Bümplizstrasse (Schloss Bümpliz; Stadtteil 6)
  • Bethlehemstrasse (Haltestelle Stöckacker; Stadtteil 6)
  • Riedbachstrasse (Einkaufszentrum Bethlehem; Stadtteil 6)

Für die Umsetzung hat der Gemeinderat zwei Planungs- und Realisierungskredite in der Höhe von je Fr. 140'000 gesprochen. Die beiden betroffenen Quartierorganisationen (QBB und QM3) wurden Anfang 2014 vorinformiert; ein weiterer Einbezug ist im Sommer 2014 aufgrund der dannzumal im Detail erarbeiteten Projekte vorgesehen.

Informationsdienst Stadt Bern

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