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31. August 2016 | Gemeinderat, Direktionen

Totalrevision des städtischen Taxireglements

Das Taxireglement der Stadt Bern soll totalrevidiert werden. Aufgrund der Anpassung des übergeordneten kantonalen Rechts werden verschiedene Änderungen nötig. Mit den neuen Regelungen sollen die Qualität wie auch die Kundenfreundlichkeit gesteigert werden. Neu sollen beispielsweise auch klare Regeln für Fahrradrikschas eingeführt werden. Der Gemeinderat hat die Vorlage zuhanden des Stadtrates verabschiedet.

Das Taxigewerbe hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert. Durch das steigende Mobilitätsbedürfnis der wachsenden Bevölkerung hat sich das Angebot an Taxis in Zentrumstädten, so auch in der Stadt Bern, verdichtet. Es entstand ein starker Konkurrenzkampf, was sich in einem Verlust von Qualität bemerkbar machte. Die Reklamationen von Kundinnen und Kunden, aber auch von Gewerbeteilnehmerinnen und Gewerbeteilnehmern selbst, häuften sich und haben auf kantonaler sowie kommunaler Ebene Rufe nach Abhilfe lauter werden lassen.

Analyse zeigte Revisionsbedarf auf

Verschiedene ortspolizeiliche Behörden liessen eine Expertenanalyse erstellen, welche zum Schluss kam, dass vermehrt ortsfremde Taxiführerinnen und Taxiführer in der Stadt Bern ihre Dienste anbieten und häufig die Anforderungen bezüglich der örtlichen Sprach- und Ortskenntnisse nicht erfüllen. Auch wurde festgestellt, dass sehr unterschiedliche kommunale Regelungen zum Taxiwesen existierten. Dies führte dazu, dass Taxiführerinnen und Taxiführer je nach Gemeinde strenge Eignungsprüfungen bestehen mussten oder ohne dergleichen ein Taxi führen konnten.

Kantonales Recht gibt neuen Rahmen vor

Die Stadt Bern hat sich stets für Qualität und Kundenfreundlichkeit im Taxiwesen eingesetzt. So sieht bereits das geltende Reglement aus dem Jahr 2001 strenge Massnahmen zur Qualitätssicherung vor. Das stadtbernische Taxireglement hat sich über die Jahre im Grundsatz bewährt und konnte einen Beitrag zur Sicherheit und zur grundlegenden Qualität der Taxidienstleistungen auf dem Gebiet der Stadt Bern leisten. Mit der Revision der kantonalen Taxiverordnung drängt sich nun aber eine Anpassung auf, obwohl sich der gesetzgeberische Spielraum der Gemeinden entsprechend eingeschränkt hat. Die Voraussetzungen zur Erteilung und Erneuerung der Taxiführer- und Taxihalterbewilligungen sowie die Pflichten der Bewilligungsinhaberinnen und Bewilligungsinhaber sind nun weitgehend auf kantonaler Ebene geregelt und basieren damit auf einer einheitlichen Grundlage. Entsprechend präsentiert sich das totalrevidierte städtische Reglement schlanker.

Neu auch Fahrradrikschas im Reglement

Eine der wesentlichsten Änderungen betrifft beispielsweise die Aufnahme von Fahrradrikschas und dergleichen in die Gesetzgebung, wie sie im kantonalen Recht neu zu finden ist. Da Fahrradrikschas sowohl in der Stadt Bern wie auch andernorts zu einem beliebten Transportmittel für Taxifahrten geworden sind, müssen die minimalen Voraussetzungen zur gewerblichen Verwendung ebenfalls ins städtische Reglement aufgenommen werden. Damit werden klare Verhältnisse über die Rechte und Pflichten von Fahrradrikschas geschaffen. Der Gemeinderat hat die Totalrevision zuhanden des Stadtrats verabschiedet.

Informationsdienst Stadt Bern

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