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4. Juli 2022 | Gemeinderat, Direktionen

Viererfeld / Mittelfeld: Kredite und Baurechtsvergabe getrennt

Gegen den Stadtratsbeschluss «Viererfeld / Mittelfeld: Abgabe von Land im Baurecht und Verpflichtungskredite» wurde Stimmrechtsbeschwerde erhoben. Diese wurde erstinstanzlich abgelehnt und ist nun beim kantonalen Verwaltungsgericht hängig. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, hat der Gemeinderat entschieden, die Vorlage aufzuteilen: Die Stimmberechtigten sollen mit der ersten Vorlage über die nötigen Kredite in der Höhe von 124,6 Millionen Franken und eine Spezialfinanzierungsentnahme von 19,7 Millionen Franken befinden.

Der Stadtrat hat am 3. Februar 2022 mit klarer Mehrheit entschieden, den Stimmberechtigten die Baurechtsabgabe von Land auf dem Viererfeld / Mittelfeld und die nötigen Kredite für die nächsten Schritte in einer einzigen Abstimmung vorzulegen. Die Abstimmung war für den 15. Mai 2022 vorgesehen. Aufgrund einer Stimmrechtsbeschwerde gegen die Volksvorlage hat der Gemeinderat anfangs März 2022 entschieden, diese Abstimmung abzusagen. Das Regierungsstatthalteramt hat mit Entscheid vom 31. Mai 2022 die Stimmrechtsbeschwerde vollumfänglich abgewiesen. Die Beschwerdeführenden haben sich zum Weiterzug vor das kantonale Verwaltungsgericht entschieden. Weil der Gemeinderat die für die Stadt wichtige Quartierentwicklung unabhängig von prozessualen Risiken weiter vorantreiben will, legt er dem Stadtrat zuhanden der Stimmberechtigten zunächst die Kreditvorlage vor.

Kredite für Infrastrukturen und die Arealentwicklung

Das Land im Viererfeld / Mittelfeld soll vollständig erschlossen und in baureifem Zustand an die späteren Bauberechtigten abgegeben werden. Die dafür nötigen Investitionen werden durch die Stadt Bern respektive durch den städtischen Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik als Grundeigentümerschaft getätigt. Die bereits genehmigten Kredite für den Grundstückserwerb (Viererfeld), den Ausgleich des Planungsmehrwerts und alle bisher angefallenen Planungs- und Entwicklungskosten betragen 71,8 Millionen Franken. Für die Infrastrukturmassnahmen und für die weiteren Entwicklungsarbeiten werden weitere finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 124,6 Millionen Franken für folgende Kredite beantragt:

  • die Erhöhung der bereits bewilligten zwei Verpflichtungskredite Viererfeld und Mittelfeld zulasten der Investitionsrechnung des Fonds für Boden und Wohnbaupolitik von bisher insgesamt 71,8 Millionen Franken um 74,1 Millionen Franken für Infrastruktur- und Entwicklungsmassnahmen,
  • die Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 3,4 Millionen Franken für öffentliche Erschliessungsanlagen zulasten der städtischen Investitionsrechnung,
  • die Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 26,1 Millionen Franken für einen neuen Stadtteilpark und die anderen öffentlichen Grünräume zulasten der städtischen Investitionsrechnung,
  • die Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 20,7 Millionen Franken für die Siedlungsentwässerung zu Lasten der Investitionsrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung,
  • die Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 380’000 Franken für den Projektbestandteil Entsorgung und Recycling zu Lasten der Investitionsrechnung der Sonderrechnung Entsorgung und Recycling Bern.

Zudem sollen die Stimmberechtigten über die Entnahme aus der Spezialfinanzierung Abgeltung Planungsmehrwert von 19,7 Millionen Franken zur Mitfinanzierung der Investitionskredite öffentliche Grünräume und öffentliche Erschliessungsanlagen befinden.

Die Kredite für Projektierung und Realisierung basieren auf einer Kostenschätzung gemäss heutigem Planungsstand mit einer Kostengenauigkeit von 25 Prozent bis 30 Prozent (Planungsstand Masterplan) und beinhalten entsprechende Reserven.

Die Stimmberechtigten werden voraussichtlich im März 2023 über die Kreditvorlage befinden können.

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Titel
Vortrag an den Stadtrat (PDF, 651.0 KB)

Gemeinderat der Stadt Bern

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