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13. März 2015 | Gemeinderat, Direktionen

Provisorische Durchgangsplätze für Fahrende

Von Mai bis September stellt Bern 20 Plätze zur Verfügung

Vom 11. Mai bis 27. September stehen Schweizer Fahrenden an der Wölflistrasse in Bern 20 provisorische Durchgangsplätze zur Verfügung. Das Sozialamt der Stadt Bern hat die Koordination mit den einzelnen Dienststellen übernommen und hat die Betriebe in der Nachbarschaft heute vorinformiert.

Im ganzen Kanton Bern werden den Schweizer Fahrenden ab Frühling 2015 fünf provisorische Durchgangsplätze angeboten. In der Stadt Bern konnte wie letztes Jahr mit den involvierten Stellen für die Zeit vom 11. Mai bis am 27. September eine Lösung im Gebiet Schermen/Wölflistrasse gefunden werden. Es wird innerhalb dieser vier Monate zu zwei Unterbrüchen von je einer Woche kommen.

Das Grundstück gehört dem Kanton Bern; die Einstellhalle Wankdorf-Allmend AG (EWAG) hat einen Baurechtsvertrag auf dem Gelände. Der Kanton beziehungsweise die zuständige Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion übernimmt die Erstellungskosten für die 20 Standplätze. Für deren Betrieb ist die Stadt Bern zuständig.

Gebrauchsleihvertrag

Die Nutzungsbedingungen werden wie letztes Jahr in einem Gebrauchsleihvertrag mit der Bernexpo AG sowie in einer Platzordnung geregelt. Diese regelt die An- und Abmeldung, die Nutzungsbedingungen sowie die Benützungsgebühren des Platzes.

Die Direktion für Bildung, Soziales und Sport ist froh, dass mit allen beteiligten Parteien diese konstruktive Lösung gefunden werden konnte.

 

Informationsdienst Stadt Bern

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