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25. August 2021 | Gemeinderat, Direktionen

Wifag-Areal: Öffentliche Mitwirkung zur Überbauungsordnung

Auf dem Areal der ehemaligen Maschinenfabrik Wifag und der angrenzenden Leinenweberei soll ein neuer, durchmischter und zukunftsorientierter Quartierteil entstehen. Dazu muss die baurechtliche Grundordnung angepasst werden. Die Stadt Bern hat zusammen mit der Bauherrschaft entschieden, für das Areal eine Überbauungsordnung zu erlassen. Der Gemeinderat hat die entsprechende Planungsvorlage zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Diese dauert vom 26. August bis 24. September 2021.

Die Grundeigentümerschaften der ehemaligen Maschinenfabrik Wifag und der Leinenweberei im Wylerquartier möchten das Areal in drei unabhängigen Etappen zu einem attraktiven und durchmischten Quartierbaustein weiterentwickeln. Das erhaltenswerte Ensemble der Leinenweberei soll dabei weitestgehend erhalten bleiben. Da sich das Wifag-Areal heute in der Industrie- und Gewerbezone befindet, ist der Erlass einer Überbauungsordnung nötig. Grundlage dafür ist ein Richtprojekt, das aus einer Testplanung hervorgegangen und in einem Masterplan verankert ist. Die Quartierbevölkerung war aktiv in diesen Planungsprozess einbezogen.

Attraktive Mischnutzung mit Wohnschwerpunkt

Im Planungsperimeter wird neu eine urbane Mischnutzung mit einem Wohnanteil von mindestens 80 Prozent angestrebt: Die Überbauungsordnung soll den Bau von rund 360 Wohneinheiten ermöglichen, ein Drittel davon preisgünstig. In weiten Teilen des Erdgeschosses sind quartierbezogene Nutzungen (z. B. Bäckerei, Coiffeur, Quartierrestaurant, Quartierladen, Gemeinschaftsräume) vorgeschrieben. Möglich sind auch sonstige Arbeitsnutzungen wie Kleingewerbe, Arztpraxen, Architekturbüros, Ateliers und teilweise Wohnnebennutzungen (z. B. Waschküche, Veloabstellplätze).

Aussenraum als Bindeglied ins Quartier

Über Plätze, Spielflächen und Kinderspielplätze sowie den Aussenraum öffnet sich das Areal zum Quartier hin. Die Hälfte dieser Flächen muss unversiegelt und bepflanzbar bleiben. Die Begrünung des Aussenraums sowie eines Teils der Fassaden und der Dächer und das Pflanzen standortgerechter Bäume sollen ein hohes Mass an Aufenthalts- und Nutzungsqualitäten sicherstellen, die Biodiversität fördern und nicht zuletzt in den immer heisser werdenden Sommermonaten zur Abkühlung beigetragen.

Quartierverträglicher Verkehr und erneuerbare Energie

Die Erschliessung des Wifag-Areals soll künftig ab der Wylerringstrasse oder optional über den angrenzenden Wylerpark erfolgen. Um die städtischen Mobilitätsziele zu erreichen, werden maximal 210 Abstellplätze für Motorfahrzeuge erstellt. Gleichzeitig stehen mindestens 1400 Fahrradabstellplätze zur Verfügung. Der Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser muss über erneuerbare Energien oder Nah- oder Fernwärme gedeckt werden.

Volksabstimmung voraussichtlich im Sommer 2023

Der Gemeinderat hat die Überbauungsordnung Wylerringstrasse 34, 36, 46 und 48 nun zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Diese dauert vom 26. August bis 24. September 2021. Weil es sich bei einer Überbauungsordnung um eine Änderung der baurechtlichen Grundordnung handelt, werden der Stadtrat und die Stimmberechtigten über die Vorlage befinden können. Die Volksabstimmung wird voraussichtlich im Sommer 2023 stattfinden.

Öffentliche Mitwirkung ab 26. August 2021

Die öffentliche Mitwirkung zur Überbauungsordnung Wylerringstrasse 34, 36, 46 und 48 dauert vom 26. August bis 24. September 2021. Die Mitwirkungsunterlagen können während dieser Frist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 (Montag bis Freitag, 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/mitwirkungen eingesehen werden. Ist persönliches Erscheinen nicht möglich, bitten wir um Kontaktaufnahme.

Kontakt: Stadtplanungsamt, 031 321 70 10 oder

Öffentliche Informationsveranstaltung am 7. September 2021

Am 7. September 2021 findet um 18.00 Uhr auf dem Wifag-Areal eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Mitwirkung statt. Der Anlass kann auch per Videostream verfolgt werden. Sowohl für die physische wie auch für die digitale Teilnahme ist eine Anmeldung notwendig.

Anmeldung Informationsveranstaltung: Stadtplanungsamt, 031 321 70 10 oder

Gemeinderat der Stadt Bern

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