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2. Dezember 2019 | Gemeinderat, Direktionen

Wohn-Initiative: Grünes Licht des Bundesgerichts

Das Bundesgericht hat die Beschwerden gegen die Stadtberner Wohn-Initiative vollumfänglich abgewiesen. Stadtpräsident Alec von Graffenried zeigt sich erfreut über diesen Entscheid und wertet ihn als Bestätigung für die städtische Wohnpolitik. «Das ist ein wichtiger Entscheid für Bern, er ist wegweisend auch für andere Städte.» Die Initiative verlangt, dass bei Um- und Neueinzonungen mindestens ein Drittel der geplanten Wohnnutzung für preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung gestellt wird.

Das Bundesgericht bekräftigt mit seinem Urteil die Haltung der Vorinstanzen, wonach das Volksbegehren nicht in unzulässiger Weise in die verfassungsmässig garantierten Eigentumsrechte und die Wirtschaftsfreiheit eingreift. Auch steht die Initiative gemäss Bundesgericht nicht im Widerspruch zum Mietrecht. So würden die geforderten Änderungen in der städtischen Bauordnung nicht in das individuelle, privatrechtliche Mietverhältnis eingreifen. Vielmehr dienten sie dazu, das Bedürfnis der Bevölkerung nach einem genügenden Angebot von preisgünstigen Mietwohnungen zu befriedigen.

«Ein Pfeiler der städtischen Wohnstrategie»

Stadtpräsident Alec von Graffenried äussert sich erfreut über dieses Verdikt: «Das Bundesgericht hat damit einen Pfeiler der städtischen Wohnstrategie bestätigt», sagt er. Es sei eine klare Bekräftigung für den Weg, den die Stadt Bern in der Wohnpolitik eingeschlagen habe und zeige, dass die Wohn-Initiative ein taugliches Instrument sei, um langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Weiter betont der Stadtpräsident, dass der Entscheid schweizweit Klarheit schaffe über die Gültigkeit ähnlicher wohnpolitischer Initiativen. «Damit kommt dem Urteil des Bundesgerichts eine richtungsweisende Bedeutung zu.»

Ende der Blockade nach über fünf Jahren

Die Initiative «Für bezahlbare Wohnungen» wurde 2014 von der Stimmbevölkerung mit rund 72 Prozent Ja-Stimmen deutlich gutgeheissen. Die formelle Implementierung wurde allerdings durch verschiedene Einsprechende bis ans Bundesgericht weitergezogen. «Nach den Urteilen der Vorinstanzen konnten wir mit der Ablehnung vonseiten des Bundesgerichts rechnen», sagt der Stadtpräsident. Die Stadt Bern wendet die Preisvergünstigungsverpflichtung daher schon an und empfiehlt Bauherrschaften in Planungsverfahren, einen Drittel der Wohnfläche für günstigen Wohnraum zu reservieren. Nun könne aber die formelle Anpassung der Bauordnung an die Hand genommen werden. «Die Phase der Unsicherheit ist nun beendet», so von Graffenried.

Inkraftsetzung anfangs 2020 geplant

Vorgesehen ist, das Inkrafttreten der Änderung der Bauordnung möglichst bald umzusetzen. Damit wird die Bestimmung, wonach bei Um- und Neueinzonungen mindestens ein Drittel der geplanten Wohnnutzung für preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, voraussichtlich anfangs 2020 in Kraft treten.

Die Initiative «Für bezahlbare Wohnungen»

Die 2012 eingereichte Initiative «Für bezahlbare Wohnungen» (Wohn-Initiative) sieht vor, dass die Bauordnung der Stadt Bern um zwei Regelungen für die Förderung erschwinglichen Wohnraumes ergänzt wird. So soll in neu geschaffenen Wohnzonen oder in Wohnzonen, die mit einer Mehrnutzung aufgewertet werden, mindestens ein Drittel des Wohnraums preisgünstig oder von gemeinnützigen Trägerschaften erstellt werden (sogenannte Preisgünstigkeitsverpflichtung). Ausserdem sollen Eigentümerinnen und Eigentümer grundsätzlich 20 Prozent mehr Nutzfläche realisieren können, wenn sie gemeinnützig sind oder preisgünstige Wohnungen bauen. Die Initiative wurde am 18. Mai 2014 von den Stimmberechtigten der Stadt Bern mit einem Ja-Stimmenanteil von 71,56 % angenommen. 

Das Urteil des Bundesgerichts finden Sie hier.

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