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25. Mai 2016 | Gemeinderat, Direktionen

Zonenplan Riedbach: Stadt erhebt Beschwerde beim Verwaltungsgericht

Im Zusammenhang mit der geplanten Zone für Wohnexperimente in Riedbach hat der Gemeinderat beschlossen, gegen den Entscheid der Justiz-, Gemeinde und Kirchendirektion des Kantons (JGK) Beschwerde beim Verwaltungsgericht zu führen. Die JGK hatte Anfang Mai 2016 aufgrund einer Beschwerde die Genehmigung des Zonenplans verweigert. Sie begründete dies damit, dass die neue Zone für Wohnexperimente unter das Einzonungsmoratorium falle, das wegen der Teilrevision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes solange gilt, bis die jeweiligen kantonalen Richtpläne in Kraft treten.

Nur einige Tage nach dem JGK-Entscheid genehmigte der Bundesrat den angepassten kantonalen Richtplan. Für den Gemeinderat hat sich damit die Ausgangslage grundlegend geändert. Im Weiterzug des JGK-Entscheids sieht er die Chance, dass der Entscheid der JGK aufgehoben werden kann.

Die Stadtberner Stimmberechtigten hatten sich im September 2013 für die Schaffung einer Zone für Wohnexperimente ausgesprochen. Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung hatte die Planung im April 2014 genehmigt. Wegen Beschwerden ist die Planung seither hängig.

Informationsdienst Stadt Bern

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