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14. Dezember 2018 | Stadtrat

Medienmitteilung der Aufsichtskommission

Untersuchung zum Anlass von Kultur Stadt Bern abgeschlossen

Die Untersuchungen über die Hintergründe des Anlasses von Kultur Stadt Bern (KUL) vom 24. Januar 2018 sind abgeschlossen. Ein hierfür gebildeter Ausschuss der Aufsichtskommission (AK) ging seit Ende August 2018 insbesondere den Fragen nach, welchen Charakter der Anlass von KUL hatte, ob bei der Organisation des Anlasses die geltende Kompetenzordnung eingehalten wurde und inwieweit die Führungsverantwortung seitens des Stadtpräsidenten wahrgenommen wurde. Der Ausschuss erläutert seine Erkenntnisse in einem 32-seitigen Bericht, welcher am 3. Dezember 2018 von der AK genehmigt wurde und nun dem Stadtrat sowie der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht wird.

Der Ausschuss kommt im Bericht zu folgenden, zusammenfassenden Erkenntnissen:

  • Der Ausschuss geht bezüglich der Qualifikation des Anlasses davon aus, dass zu Beginn die Verabschiedung des Stv. Leiters KUL im Zentrum stand, während das nicht ganz runde Jubiläum der Berner Kulturförderung eher dazu diente, ein solches Fest – auch finanziell – überhaupt möglich zu machen. Allerdings lässt sich die Vermutung einer nachträglichen Umdeutung des Fests nach dem publik werden der Kosten und der damit verbundenen Kritik in der Öffentlichkeit nicht halten. Denn dem Anlass kam schon zum Zeitpunkt der Einladung der Gäste sowohl der Charakter einer Verabschiedung als auch einer Feier der Kulturförderung zu. Eine eindeutige Zuordnung zu bloss einer dieser Kategorien lässt sich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr machen. 
  • Der Ausschuss kommt weiter zum Schluss, dass zwar keine formelle finanzrechtliche Kompetenzüberschreitung vorliegt, die verschiedenen Möglichkeiten zur Finanzierung des Anlasses aber augenfällig stark ausgereizt wurden. Es macht den Anschein, dass die Idee, die mit dem Stv. Leiter KUL befreundete Band «Züri West» an diesem Anlass auftreten zu lassen, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgt wurde. So ist es fraglich, ob die an die Künstler geleisteten Förderbeiträge dem eigentlichen Sinn und Zweck der Kulturförderung bzw. der Zusprechung solcher Förderbeiträge entsprechen. Auch um den Rest des Anlasses in bekannter Art stattfinden zu lassen, wurden sämtliche möglichen, stadtinternen Finanzierungsquellen ausgeschöpft. 
  • Betreffend Führungsverantwortung stellt der Ausschuss fest, dass seitens des Stadtpräsidenten keine klare Obergrenze für die Kosten des Anlasses angewiesen und selbst die Einhaltung der unklar kommunizierten Grenze von 7'500 Franken ungenügend kontrolliert wurde. Insgesamt ist festzuhalten, dass über die Kosten des Anlasses zwar informell diskutiert wurde, seitens des Stadtpräsidenten aber keine dokumentierte und klare Anweisung gemacht und seitens der Leiterin KUL formell relativ spät und am Rande eines Meetings über die definitiven Kosten informiert wurde. Inwieweit eine schuldhafte Verletzung der Dienstpflicht seitens der Leiterin KUL als Voraussetzung zur Erteilung einer schriftlichen Rüge vorliegt, bleibt deshalb fraglich. Entsprechend hegt der Ausschuss Zweifel darüber, ob mit der schriftlichen Rüge primär ein Disziplinarfehler der Leiterin KUL geahndet werden sollte, oder ob es darum ging, nachträglich ein Zeichen zu setzen und eine Führungsverantwortung seitens Stadtpräsident zu demonstrieren, welche vorher nicht in ausreichendem Mass wahrgenommen worden war.

Daraus abgeleitet kommt der Ausschuss zu folgenden fünf Handlungsempfehlungen z. H. des Gemeinderates:

  • Anlässe sind künftig zu Beginn klar zu definieren und damit der finanzielle Handlungsspielraum dafür abzustecken.
  • Allfällige Zusatzleistungen an das Personal (z.B. Treue- oder Leistungsprämien) werden nicht mehr an die Kosten von Anlässen angerechnet.
  • Gewisse Elemente des Prozesses und der Kriterien bei der Vergabe von Kulturförderbeiträgen sind zu klären.
  • Für von der Stadt Bern durchgeführte Anlässe werden keine Kulturförderbeiträge mehr vergeben.
  • Kommunikation und Kontrolle seitens Führung der Präsidialdirektion werden verbessert.

Die AK wird die Umsetzung der Handlungsempfehlungen im Rahmen ihrer Verwaltungskontrollarbeit im Laufe des Jahres 2019 überprüfen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Leiter des Ausschusses der AK, Bernhard Eicher (079 561 83 07), ab 11.00 Uhr gerne zur Verfügung.

RS/jca

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