Aktuelles
Hier werden Sie über Aktuelles rund um die Aktivitäten der Bernischen Ortspolizeivereinigung sowie mit allgemeinen Informationen, welche die Gemeinden betreffen oder für diese nützlich sind, informiert.
Kurse Taxiwesen 1+2
In der Frühlingssession hat der Grosse Rat das Gesetz über Taxis und Limousinendienste (TLG) verabschiedet. Das neue Gesetz wird weitreichende Veränderungen im Taxiwesen mit sich bringen und voraussichtlich im 1. Quartal 2027 in Kraft treten.
Aufgrund der neuen Ausgangslage werden die Taxikurse nach bestehendem Recht dieses Jahr nicht durchgeführt, da zentrale Kursinhalte mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes nicht mehr aktuell sein werden. Das heisst, dass die Kurse «Taxiwesen 1» und «Taxiwesen 2» dieses Jahr nicht stattfinden.
Die Kurse werden derzeit auf Grundlage des neuen Gesetzes überarbeitet und sollen im kommenden Jahr wieder angeboten werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns, Sie zu gegebener Zeit in den überarbeiteten Kursen begrüssen zu dürfen.
Workshop Gewerbekontrollen 2026
Sicher kontrollieren, Verstösse erkennen, wirksam handeln: Jetzt bis 25. Mai 2026 für den Workshop anmelden. Hier finden Sie alle Details dazu.
Beteiligung des Kantons an Todesfallkosten von Flüchtlingen/Asylsuchenden
Auf Antrag der Gemeinde leistet das AIS einen Beitrag von maximal 1'500 Franken an die Bestattungskosten. Der Beitrag des AIS wird ausschliesslich für Personen des Asyl- und Flüchtlingsbereichs, die der kantonalen Zuständigkeit obliegen (Asylsuchende N, vorläufig aufgenommene Personen VA und Flüchtlinge B und F während der Zuständigkeitsdauer des Kantons), ausgerichtet. Für vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge in Gemeindezuständigkeit ist ausschliesslich das Gemeinwesen zuständig.
Rechnungsstellung
Die Rechnung inkl. Belege über bereits bezahlte Leistungen (z. B. von Bestattungsunternehmen) sind per E-Mail an kreditoren@be.ch zu senden (nur eine PDF-Datei pro E-Mail). Als Rechnungsadressat ist folgende Anschrift zu wählen:
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI)
Amt für Integration und Soziales
Kreditoren 4403
Freiburgstrasse 453
3018 Bern
Des Weiteren muss als Kontakt Marco Ramseier und als Anforderer Manuela Schütz auf der Faktura ersichtlich sein.
Bundesgerichtsentscheid zur Verursachung von übermässigem Lärm
6B_1143/2023 vom 21. März 2024 – zur Publikation bestimmtes Urteil der I. strafrechtlichen Abteilung
Das Bundesgericht stellte fest, dass eine Bestimmung des allgemeinen Polizeireglements einer Gemeinde, welche die Verursachung von übermässigem Lärm etwa durch unangemessenes und störendes Fahren von Motorfahrzeugen unter Strafe stellt, gegen den Vorrang von Bundesrecht (Art. 42 und 90 Abs. 1 SVG; vgl. auch Art. 106 Abs. 3 SVG) verstösst. Die gestützt auf diese kommunale Regelung ausgefällte Busse wurde daher annulliert (E. 3).
