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Teilrevision Schulreglement betreffend besondere Volksschulen

Besonderes Volksschulangebot

Vernehmlassung zur Teilrevision des Schulreglements zwecks Umsetzung des geänderten kantonalen Volksschulrechts (besonderes Volksschulangebot)

Aufgrund der auf kantonaler Ebene durchgeführten Volksschulgesetzrevision (REVOS 2020), die am 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt wurde, ist auf städtischer Ebene eine erneute Teilrevision des Schulreglements notwendig.
Inhaltlich hat der Kanton die Sonderschulbildung, die bisher im Rahmen der öffentlichen Sozialhilfe geregelt und finanziert wurde, in die Volksschule integriert. Die Zuständigkeit für dieses Angebot ist deshalb auf kantonaler Ebene von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) an die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) übergegangen.

Für die Stadt Bern als Trägerin von drei Sonderschulen, nämlich der Sprachheilschule, der Heilpädagogischen Schule Bern und der Heilpädagogischen Sonderklassen, hat die Revision des kantonalen Volksschulrechts zur Folge, dass diese Institutionen weiterhin über Leistungsverträge, neu jedoch mit der BKD und nicht mehr über die GSI finanziert werden. Auf das Verständnis des Schulwesens in der Stadt Bern hat diese Änderung indessen keine grundsätzlichen Auswirkungen, weil die Sonderschulen respektive die besonderen Schulen und Klassen bereits im geltenden Schulreglement als Teil des städtischen Schulwesens gelten. In der Teilrevision des Schulreglements sollen die Begriffe und die Bezeichnung der besonderen Schulen und Klassen an die neue kantonale Terminologie angepasst werden.

Die Teilrevision des Schulreglements hat für die Stadt Bern keine finanziellen Auswirkungen. Die besonderen Volksschulen werden auch weiterhin vollständig vom Kanton subventioniert. Der Wechsel von der GSI auf die BKD ändert nichts am Finanzierungsmodus. Auch für das betroffene Personal hat die Revision des Schulreglements keine Auswirkungen, da die Lehrpersonen der drei besonderen Volksschulen der Stadt Bern bereits bisher nach Massgabe der kantonalen Lehreranstellungsgesetzgebung angestellt wurden.

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