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Totalrevision Friedhofgesetzgebung

Der Gemeinderat hat die Erheblicherklärung des Postulats der Fraktion GLP/JGLP (Peter Ammann, GLP): «Mensch mit Tier» durch den Stadtrat vom 25. März 2021 zum Anlass genommen, die Friedhofsgesetzgebung der Stadt Bern umfassend zu revidieren und den aktuellen Bedürfnissen anzupassen.

Gerne gibt Ihnen der Gemeinderat hiermit Gelegenheit, sich zu den geplanten Änderungen zu äussern. Vorliegend unterbreitet er Ihnen die Totalrevision des Friedhofreglements und die Teilrevision des Gebührenreglements (Stadtratskompetenz) sowie die Totalrevision der Friedhofverordnung (Gemeinderatskompetenz) zur Vernehmlassung. Damit soll es interessierten Personen ermöglicht werden, sich ein möglichst gutes Gesamtbild der geplanten Revision zu machen. 

Der Gemeinderat ist Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Stellungnahme bis spätestens am

3. September 2025

der federführenden Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün (TVS) elektronisch an:  zukommen lassen.

Für die Beantwortung von Fragen zur Vorlage steht Ihnen Hansjürg Engel, Stadtgrün Bern, Bereichsleiter Friedhöfe und Stadtgärten (, Telefon 031 321 77 81) gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen.

Kontakt

Stadtgrün Bern / Bereich Friedhöfe Telefon 031 321 77 81

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