Parlamentsbetrieb
Wie arbeitet das Berner Stadtparlament? Welche Aufgaben muss es erfüllen und welche Instrumente stehen ihm dafür zur Verfügung?
Sitzungsort
Der Stadtrat tagt wieder im Grossratsaal des Rathaus. Hinweise zum Zugang für Besuchende finden Sie über Kontakt.
Die Sitzungen des Stadtrats sind öffentlich. Sie finden in der Regel alle 14 Tage am Donnerstag von 17.00-19.00 Uhr und von 20.30-22.30 Uhr statt. Während den Schulferien finden keine Sitzungen des Stadtrats statt. Genaue Angaben finden Sie auf der entsprechenden Sitzung.
Dem Sitzplan entnehmen Sie die Sitzordnung der Mitglieder des Stadtrats.
Sitzungstermine 2022
13.01.2022, 17.00-19.00 Uhr
27.01.2022, 17.00-19.00 Uhr, 20.30-22.30 Uhr
03.02.2022, 17.00-19.00 Uhr, 20.30-22.30 Uhr
17.02.2022, 17.00-19.00 Uhr, 20.30-22.30 Uhr
03.03.2022, 17.00-19.00 Uhr, 20.30-22.30 Uhr
17.03.2022, 17.00-19.00 Uhr, 20.30-22.30 Uhr
31.03.2022, 17.00-19.00 Uhr, 20.30-22.30 Uhr
28.04.2022, 17.00-19.00 Uhr, 20.30-22.30 Uhr
05.05.2022, 17.00-19.00 Uhr, 20.30-22.30 Uhr
19.05.2022, 17.00-19.00 Uhr, 20.30-22.30 Uhr
02.06.2022, 17.00-19.00 Uhr, 20.30-22.30 Uhr
23.06.2022, 15.00-16.30 Uhr, 17.00-19.00 Uhr, 19.30-22.00 Uhr
07.07.2022, 15.00-16.30 Uhr, 17.00-19.00 Uhr, 19.30-22.00 Uhr
18.08.2022, 17.00-19.00 Uhr, 20.30-22.30 Uhr
01.09.2022, 17.00-19.30 Uhr, 20.00-22.30 Uhr
08.09.2022 Stadtratsausflug
15.09.2022, 17.00-19. 30 Uhr, 20.00-22.30 Uhr
22.09.2022, 17.00-19.00 Uhr, 20.30-22.30 Uhr
20.10.2022, 17.00-19.00 Uhr, 20.30-22.30 Uhr
27.10.2022, 17.00-19.00 Uhr, 20.30-22.30 Uhr
28.10.2022, 09.00-12.00 Uhr, 13.30-16.00 Uhr, 16.30-19.30 Uhr
10.11.2022, 17.00-19.00 Uhr, 20.30-22.30 Uhr
24.11.2022, 17.00-19.00 Uhr, 20.30-22.30 Uhr
08.12.2022, 17.00-19.00 Uhr
Anleitung - Termine 2022 in den digitalen Kalender importieren
Klicken Sie auf den ICalendar-Link (ICS, 918.9 KB) und wählen Sie «Speichern» oder «in Ordner anzeigen» der Datei - nicht «Öffnen». Speichern oder verschieben Sie dann die Datei an einem gut zugänglichen Ort ab, z.B. auf dem Desktop. Die Sitzungsdaten können nun manuell in Ihre Kalender-Software importiert werden.
Für Microsoft Outlook gehen Sie folgendermassen vor
- Starten Sie Microsoft Outlook und wählen Sie unter dem Menü «Datei» «Öffnen und Exportieren» den Menüpunkt «Importieren/Exportieren».
- Wählen Sie «iCalendar- (.ics) oder vCalendar-Datei (.vcs) importieren» aus und klicken Sie auf «Weiter».
- Wählen Sie im Fenster «Durchsuchen» die Datei mit den Daten aus, welche Sie zuvor gespeichert haben und klicken Sie dann auf «OK».
- Alle Termine des ausgewählten Jahres werden nun automatisch in ihrem Kalender eingetragen.
Import in andere Kalender
- Die Termine werden im weit verbreiteteni Calendar-Format zur Verfügung gestellt. Die meisten elektronischen Kalender unterstützen dieses Format. Ein Import sollte analog wie oben beschrieben vorgenommen werden können.
Beratung im Parlament
Stadtratsdebatte
Die Debatte beginnt, wenn wenn 41 Mitglieder anwesend sind und damit der Rat beschlussfähig ist. Zu Beginn der Sitzung begrüsst die Stadtratspräsidentin oder der Stadtratspräsident die anwesenden Mitlieder von Parlament und Regierung: Entschuldigungen, Mitteilungen und Ordnungsanträge werden bekanntgegeben. Anschliessend behandelt der Stadtrat die Geschäfte in der Reihenfolge der Traktandierung. Die Beratung folgt der Verhandlungsordnung des Ratssreglements. Die Sitzung endet, wenn die Geschäfte zu Ende beraten oder auf eine spätere Sitzung verschoben worden sind oder aber, wenn die Sitzungsleitung das Ende bekannt gibt. Der Abbruch der Sitzung kann auch durch ein Mitglied mit einem Ordnungsantrag verlangt werden. Ordnungsanträge dürfen begründet werden und es wird unmittelbar darüber abgestimmt.
Audioübertragung der Stadtratssitzung
Die Sitzungen des Stadtrats können per Live-Stream mitverfolgt werden. Dafür klicken Sie in der entsprechenden Sitzung den Link für die Audioübertragung an.
Aufgaben des Parlaments
Das Stadtberner Parlament setzt Recht, entscheidet über das Budget und weitere bedeutende Ausgaben, beaufsichtigt den Gemeinderat und die Verwaltung und ist Wahlorgan für bestimmte Gremien.
Wahlen
Der Stadtrat wählt die Mitglieder der Schulkommissionen, die politischen Vertreter der Sozialhilfekommission, der Tierparkkommission und der Betriebskommission des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik, die Abgeordneten der Stadt in das Parlament eines Gemeindeverbands, das Rechnungsprüfungsorgan sowie die Ombudsperson und die Ratssekretärin oder den Ratssekretär. Weiter wählt er aus den eigenen Reihen das Stadtratspräsidium, die Mitglieder des Büros, die Mitglieder aller stadträtlichen Kommissionen und der Finanzdelegation.
Budget und Ausgaben
Der Stadtrat berät im Sommer den Finanzplan und das Produktegruppen-Budget, das im November den Stimmberechtigen vorgelegt wird. Im Frühling genehmigt er die Rechnung und den Jahresbericht. Weiter beschliesst der Stadtrat über Ausgaben von mehr als 300 000 Franken; Ausgaben über sieben Millionen Franken werden zwingend den Stimmberechtigten vorgelegt. Er beschliesst Projektierungs- und Nachkredite und prüft Kreditabrechnungen.
Reglemente
Der Stadtrat beschliesst über alle Gesetze auf Gemeindestufe, das heisst über alle Reglemente. Die meisten unterstehen der fakultativen oder obligatorischen Volksabstimmung. Zu den Gesetzen gehören auch Überbauungsordnungen, Änderungen des Zonenplans usw.
Aufsicht und Kontrolle
Der Stadtrat führt die Oberaufsicht über den Gemeinderat und die Stadtverwaltung. Er verfügt dafür namentlich über folgende Mittel:
- Diskussion der Legislaturrichtlinien und des Finanzplans
- Beschluss über das Budget und den Jahresbericht
- Vorprüfung der Geschäfte durch die stadträtlichen Kommissionen
- Änderungsrechte bei Geschäften im Stadtrat
- parlamentarische Vorstösse
- Überwachung des Gemeinderats durch die Aufsichtskommission
- Einsetzung von nichtständigen Kommissionen oder parlamentarischer Untersuchungskommissionen
Instrumente des Parlaments
Anträge
Die Stadtratsmitglieder haben das Recht zu den Geschäften Antrag zu stellen. Mit dem Ordnungsantrag kann ein Mitglied den Ablauf der Beratungen zur Abstimmung bringen. Wer einen Antrag stellt, hat ihn auf Verlangen des Präsidiums des Stadtrats schriftlich einzureichen. Antragstellende haben das Recht ihren Antrag zu begründen. Siehe dazu Art. 50 GRSR
Motion
Mit einer erheblich erklärten Motion wird der Gemeinderat beauftragt, dem Stadtrat z.B. einen Entwurf zu einem Reglement zu unterbreiten oder andere Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Stadtrats zu treffen. Betrifft der Gegenstand einer Motion den Zuständigkeitsbereich der Exekutive, so verpflichtet sie den Gemeinderat zum Erstellen eines Begründungsberichts. Die Frist beträgt zwei Jahre. Siehe dazu Art. 59ff GRSR
Postulat
Das erheblich erklärte Postulat beauftragt den Gemeinderat zu prüfen, ob dem Stadtrat eine Vorlage zu unterbreiten ist, die in den Kompetenzbereich des Stadtrats oder der Gemeinde fällt. Die Frist beträgt ein Jahr. Siehe dazu Art. 61ff GRSR
Interpellation
Damit wird vom Gemeinderat Auskunft über einen bestimmten Gegenstand verlangt. Die Frist beträgt vier Monate. Siehe dazu Art. 63ff GRSR
Kleine Anfrage
Damit wird vom Gemeinderat eine schriftliche Auskunft über einen bestimmten Gegenstand verlangt. Die Antwort des Gemeinderats wird spätestens am zweiten auf die Kenntnisnahme folgenden Sitzungstag traktandiert. Siehe dazu Art. 65ff GRSR
Parlamentarische Initiative
Damit kann z.B. der ausgearbeitete Entwurf zu einem Reglement eingereicht werden. Siehe dazu Art. 68 GRSR
Planungserklärungen
Jedes Mitglied des Stadtrats, die Kommissionen, die Finanzdelegation sowie die Fraktionen haben das Recht, zu Berichten des Gemeinderats, von denen der Stadtrat Kenntnis nimmt, Planungserklärungen einzureichen. Siehe dazu Art. 70a GRSR
Veröffentlichung Beschluss und Wortprotokoll
Beschlüsse
Die Stadtratsbeschlüsse sind in der Regel am Folgetag auf der entsprechenden Sitzung oder dem entsprechenden Geschäft im Ratsinformationssystem abrufbar.
Protokoll und Audio-Aufnahme
Das ausführliche Wort-Protokoll finden Sie in der Regel innert dreier Wochen in der entsprechenden Sitzung. Die Audiodateien zum Nachhören von Sitzungen ab 10.09.2020 finden Sie ebenfalls in der entsprechenden Sitzung über den Link für die Audioübertragung.
Gesetzliche Bestimmungen des Parlaments
Die Aufgaben und die Geschäftsordnung des Stadtrats ergeben sich aus aus dem Gesetz. Die einschlägigen Erlasse finden Sie in der nachfolgender Zusammenstellung.
Städtische Erlasse
- Gemeindeordnung der Stadt Bern vom 3. Dezember 1998 (GO, SSSB 101.1)
- Geschäftsreglement des Stadtrats von Bern vom 12. März 2009 (GRSR, SSSB 151.21)
- Stadtratsbeschluss betreffend Festsetzung der Sitzungsgelder der Mitglieder des Stadtrats und seiner Gremien vom 18. November 2010 (SRB Nr 639/2010, SSSB 151.211)
- Reglement über die Kommissionen der Stadt Bern vom 17. August 2000 (KoR, SSSB 152.21)
- Reglement über die politischen Rechte (RPR, 141.1)
- Verordnung über die politischen Rechte vom 23. März 2005 (VPR, SSSB 141.11)
- Suche im Stadtrecht (SSSB)
Kantonale Erlasse
- Gemeindegesetz vom 16. März 1998 (GG)
- Gemeindeverordnung vom 16 Dezember 1998 (GV)
- Gesetz vom 5. Mai 1980 über die politischen Rechte (GPR)
- Gesetz vom 2. November 1993 über die Information der Bevölkerung (Informationsgesetz, IG)
- Suche im Kantonsrecht (BELEX)
Revisionen Geschäftsreglement des Stadtrats
Der Rat passt sein Geschäftsreglement (GRSR) den jeweiligen Anforderungen an. Im Geschäft 2007.SR.000024 sind die Revisionen ab 16.10.2008 zusammengefasst. Beachten Sie die folgende Zusammenstellung:
- Totalrevision des Stadtratsreglements 1. Lesung (16.10.2008, 23.10.2008 Vortrag (pdf))
- Totalrevision des Stadtratsreglements 2. Lesung (12.03.2009 Vortrag (pdf) Beschluss (pdf))
- Vortrag zur Teilrevision des Stadtratsreglements 2010 (25.10.2010)
- Vortrag zur Teilrevision des Stadtratsreglements 2011 (PDF, 34.6 KB) (19.9.2011)
- Vortrag zur Teilrevision des Stadtratsreglements 2015 (30.3.2015)
- Vortrag zur Teilrevision des Stadtratsreglements 2017 (03.7.2017)
- Vortrag zur Teilrevision des Stadtratsreglements 2017 (28.8.2017)
- Vortrag zur Teilrevision des Stadtratsreglements 2019 (1.7.2019)
- Vortrag zur Teilrevision des Stadtratsreglements 2019 (20.1.2020)
- 2019.SR.000269 Teilrevision des Stadtratsreglements 2020 (20.4.2020)
- 2019.SR.000191 Teilrevision des Stadtratsreglements 2020 (29.6.2020)
Belästigung, Beschimpfung, Bedrohung, Erpressung und Mobbing
Belästigung / Stalking
Was ist Belästigung/Stalking?
Sie werden per Telefon, Kurznachrichten, Mails oder Brief persönlich belästigt.
Was sind Anzeichen oder Beispiele?
- Unterwünschte Kommunikation durch Mails, SMS oder Briefe.
- Telefonanrufe zu jeder Tages- und Nachtzeit.
- Beobachten, Verfolgen und Auflauern durch fremde Personen.
Was ist zu tun?
- Reagieren Sie nicht auf Nachrichten und Kontaktversuche.
- Sichern Sie entsprechende Meldungen und Mails.
- Lassen Sie sich beraten.
Digitaler Identitätsdiebstahl
Was ist digitaler Identitätsdiebstahl?
Unbekannte veröffentlichen in den Sozialen Medien unter Ihrem Namen Aussagen, insbesondere solche, die Ihnen schaden oder nicht Ihren Ansichten entsprechen.
Was sind Anzeichen oder Beispiele?
- Erboste Reaktionen von Freunden auf Posts oder auf erneute Freundschaftsanfragen.
- Nachfragen, ob diese oder jene Aussage bzw. Bitte, tatsächlich von Ihnen kommt.
Was ist zu tun?
- Reagieren Sie nicht auf entsprechende Einträge.
- Sichern Sie entsprechende Einträge (z.B. Screenshots).
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei oder lassen Sie sich beraten.
Drohung und Nötigung
Was ist Drohung und Nötigung?
Sie erhalten anonyme Anrufe, Briefe oder Mails mit Drohungen gegen Sie oder Ihre Familie.
Was sind Anzeichen oder Beispiele?
- «Sie sind ein Schwein, wenn ich Sie in die Finger bekomme, gnade Ihnen Gott.»
- «Ich bin mit dem Messer ein guter Gesichtschirurg. Sie werden es dann sehen.»
Was ist zu tun?
- Befürchten Sie eine unmittelbare Gefahr, verständigen Sie unverzüglich die Polizei.
- Reagieren Sie nicht auf entsprechende Anrufe, Mails oder Briefe.
- Sichern Sie Mails und Nachrichten.
- Lassen Sie sich beraten.
Erpressung und Sextortion
Was ist Erpressung und Sextortion?
Unbekannte behaupten Zugang zu Ihrem Computer zu haben oder über kompromittierendes Material über Sie zu verfügen. Ohne Zahlung (oft in Kryptowährung) werde das Material veröffentlicht.
Was sind Anzeichen oder Beispiele?
- «Wenn Sie wollen, dass ich beide Dateien lösche und das Geheimnis für mich behalte, müssen Sie Ihre Bitcoin-Zahlungen schicken.»
- «Senden Sie sofort 1 Bitcoin (3040 Euro) an diese Bitcoin-Adresse: 5X1455sX8000dF145. Versuchen Sie nicht, mich zu betrügen!»
Was ist zu tun?
- Reagieren Sie nicht auf entsprechende Mails.
- Bezahlen Sie nichts.
- Wenn ein Passwort erwähnt wird, das Sie nutzen, ändern Sie dieses Passwort sofort.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Beschimpfung und Ehrverletzung
Was ist Beschimpfung und Ehrverletzung?
Sie werden z.B. in Mails oder Briefen massiv beleidigt oder beschimpft.
Was sind Anzeichen oder Beispiele?
- «Halten Sie Ihre blöde Fresse!»
- «Leider muss es auch in der Schweiz massive Terroranschläge geben, bis solche Arschlöcher wie Sie aus dem Verkehr gezogen werden.»
Was ist zu tun?
- Reagieren Sie nicht auf entsprechende Mails, Briefe oder Posts.
- Sichern Sie Mails und Nachrichten.
- Lassen Sie sich beraten.
Sexuelle Belästigung und Cybermobbing
Was ist Sexuelle Belästigung und Cybermobbing?
Sie werden im oder ausserhalb des Ratsbetriebs physisch, verbal oder auf andere Weise sexuell belästigt oder in sozialen Medien gemobbt.
Als sexuelle Belästigung gilt jedes Verhalten mit sexuellem Bezug, das von einer Seite unerwünscht ist und das eine Person in ihrer Würde verletzt. Mobbing ist das wiederholte, zielgerichtete und systematische Schikanieren, Demütigen und Verletzen eines Menschen.
Was sind Anzeichen oder Beispiele?
- Sexistische Sprüche und Witze.
- Anzügliche Bemerkungen.
- Nicht einvernehmliche Berührungen.
- Mails, Posts, Tweets usw. mit sexistischem Inhalt oder Hetze gegen Ihre Person.
- Wiederholtes Senden von beleidigenden und verletzenden Nachrichten über E-Mail, SMS, Instant-Messenger oder in Chats.
- Verbreiten von Gerüchten über Internet- und Mobiltelefondienste an einen grossen Personenkreis.
Was ist zu tun?
- Versuchen Sie klare Grenzen zu setzen.
- Sagen Sie Nein.
- Protokollieren Sie die Vorfälle.
- Lassen Sie sich frühzeitig beraten.
Anlaufstellen für Stadträtinnen und Stadträte der Stadt Bern
Fachstelle für Mobbing (mit Option Live-Chat) I Frau Claudia Stam-Wassmer, Tel. 031 381 49 50
Fachstellen für sexuelle Belästigung
Fachstelle Radikalisierung und Gewaltprävention Stadt Bern I Herr Laurent Luks, Leiter Fachstelle, laurent.luks@bern.ch, Tel. 031 321 76 53 I Frau Bettina Feddern, Sozialarbeiterin, bettina.feddern@bern.ch, Tel. 031 321 76 94
Opferhilfestelle Bern I beratungsstelle@opferhilfe-bern.ch , Tel. 031 370 30 70
Lantana Bern I info@stiftung-gegen-gewalt.ch, Tel. 031 313 14 00
Frauenhaus Bern I info@stiftung-gegen-gewalt.ch, Tel. 031 332 55 33
Fachstelle für Kriminalprävention
Weiterbildungen
Den Mitgliedern des Stadtrats werden folgende Weiterbildungsveranstaltungen und Workshops angeboten. Diese werden organisiert und durchgeführt, sobald ausreichend Anmeldungen zu einem Modul erfolgt sind.
Modul 1: Gemeindeorganisation und parlamentarische Arbeit
- Einführung in die Gemeindeorganisation und die Parlamentstätigkeit Information über Aufgaben, Organisation und Zuständigkeiten von Gemeinderat, Stadtrat und Verwaltung sowie über die Tätigkeit von Stadtkanzlei und Ratssekretariat
- Vorstellen der verschiedenen parlamentarischen Instrumente (Motion, Postulat, Interpellation, kleine Anfrage und parlamentarische Initiative)
- Einführung ins Ratsinformationssystem (RIS) und Information zu den Einsichtsmöglichkeiten für Ratsmitglieder
Referierende: Jürg Wichtermann, Stadtschreiber und Nadja Bischoff, Ratssekretärin
Dauer: 3 Stunden
Letzte Durchführung: Mittwoch, 24. März 2021, 17.00-20.00 Uhr
Unterlagen Teil 1 (PDF, 881.2 KB), Teil 2 (PDF, 1.0 MB) und Flussdiagramm Vorstösse (PDF, 184.0 KB)
Anmeldung für nächste Durchführung
Modul 2: Hochbau und städtische Bauprojekte
- Einführung in die einzelnen Phasen von Hochbauprojekten (Bestellung, Projektierung, Ausschreibung und Realisierung)
- Information über Abläufe, Zuständigkeiten und Kompetenzen bei Hochbauprojekten der Stadt Bern (Verwaltungsvermögen).
- Aufzeigen der grössten Herausforderungen beim Umsetzen von Bauprojekten
Referent: Thomas Pfluger, Stadtbaumeister
Dauer: 2 Stunden
Letzte Durchführung: Donnerstag, 18. Februar 2021, 12.00-14.00 Uhr
Unterlagen Hochbau und städtische Bauprojekte (PDF, 10.8 MB)
Anmeldung für nächste Durchführung
Modul 3: Finanzplanung, Finanzhaushalt und NSB
- Überblick über den Finanzhaushalt der Stadt Bern (Finanzielle Ausgangslage, Herausforderungen, finanzielle Berichterstattung und Steuerung)
- Informationen zu den Instrumenten der städtischen Finanzplanung und des städtischen Finanzhaushaltes
- Aufbau, Ablauf und Inhalt von IAFP, MIP, Jahresbericht und Produktegruppenbudget (PGB)
- Projekt «Finanzielle Steuerung und Berichterstattung» (FISBE); Weiterentwicklung der finanzpolitischen Steuerung und Berichterstattung
Referent: Daniel Schaffner, Finanzverwalter
Dauer: 2 Stunden
Letzte Durchführung: Donnerstag 4. März 2021, 12.00-14.00 Uhr
Unterlagen Weiterbildung Finanzhaushalt (PDF, 1.7 MB)
Anmeldung für nächste Durchführung
Modul 4: Einführung in die Kommissionsarbeit
- Einführung in die Tätigkeit der parlamentarischen Kommissionen
- Vorstellen der Kompetenzen und Zuständigkeiten der Aufsichtskommission, der Sachkommissionen und der Finanzdelegation
- Information über die Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat und der Verwaltung
- Einführung in die Aufgaben der Kommissionsmitglieder und des Präsidiums
- Informationen zum Kommissionsgeheimnis und zur mobilen Sitzungsvorbereitung (MSV)
Referentinnen: Jacqueline Cappis, Stv. Ratssekretärin und Martina Schläpfer, Kommissionssekretärin
Dauer: 2 Stunden
Letzte Durchführung: Dienstag, 23. März 2021, von 12.00-14.00 Uhr
Unterlagen Einführung Kommissionsarbeit (PDF, 410.5 KB)
Anmeldung für nächste Durchführung
Modul 5: Stadtplanung in Bern
- Auftrag und Aufgabenbereiche des Stadtplanungsamts
- Einführung in die wichtigsten Grundlagen und Konzepte für die räumlich-bauliche und freiraumplanerische Entwicklung der Stadt Bern mit Schwerpunkt auf das Stadtentwicklungskonzept Bern 2016 (STEK 2016)
- Einführung in die baurechtliche Grundordnung: Inhalte, Zuständigkeiten, aktuelle Revisionen
- Übersicht über die wichtigsten Gebiets- und Arealentwicklungen sowie Freiraumplanungen
- Ablauf und Zuständigkeiten Planungsverfahren
- Interessenabwägung: Akteure und Rollen in der Stadtplanung
- Aufgaben und Rolle der Wohnbauförderung; Einblick in die Wohnstrategie
Referent: Mark Werren, Stadtplaner
Dauer: 2 Stunden
Letze Durchführung: neues Modul
Anmeldung für nächste Durchführung