Erwerbstätigkeit
Ab Erhalt des Schutzstatus S dürfen Sie arbeiten. Für die Aufnahme einer selbständigen oder unselbständigen Tätigkeit benötigen Sie jedoch die Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörden. Das gilt auch für Praktika oder Berufslehre.
Das Gesuch ist durch die Arbeitgebenden zu stellen. Die Behörden prüfen, ob die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen (Art. 22 AIG) eingehalten werden.
Hier finden Sie weitere Angaben zum Thema ausländische erwerbstätige Personen.
Wichtig: Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, müssen Sie die Aufnahme einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit beim Asylsozialdienst melden. Den Arbeitsvertrag und die Lohnabrechnungen reichen Sie bitte beim Asylsozialdienst ein.
Selbständigkeit
Für Selbständigerwerbende gibt es kein Formular. Wenn Sie sich selbständig machen möchten, müssen Sie dem Amt für Wirtschaft ein kurzes Businessmodell zur Geschäftsidee mit Angabe der Finanzierung einreichen. Sobald der positive Entscheid vorliegt, können Sie die selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Wichtig: Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, müssen Sie die Firmengründung vorgängig mit dem Asylsozialdienst absprechen.
Homeoffice
Tätigkeiten im Homeoffice für einen ausländischen Arbeitgeber (z. B. für den bisherigen Arbeitgeber im Heimatland) oder Weiterführung einer bestehenden selbstständigen Tätigkeit ohne Einfluss auf den schweizerischen Arbeitsmarkt gelten nicht als bewilligungspflichtige Erwerbstätigkeiten.
Wichtig: Solange Sie Sozialhilfe beziehen, müssen Sie Ihre Lohneinnahmen aus dem In- oder Ausland deklarieren.
Arbeitssuche / Stellenvermittlung
Personen mit Ausweis S können sich für die Stellenvermittlung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) oder beim Kompetenzzentrum Arbeit (KA) anmelden. Wenn der Ausweis S noch nicht vorliegt, genügt der positive Entscheid über die vorübergehende Schutzgewährung des Staatssekretariats für Migration (SEM).
Stellenvermittlung Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)
Stellensuchende müssen folgende Voraussetzungen mitbringen:
- Absicht, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren
- Arbeitsmarktfähigkeit (Grundkenntnisse in Deutsch, Französisch oder Englisch)
- Arbeitsbewilligung
Wichtig: Es besteht kein Anspruch auf Arbeitslosentaggeld.
Weitere Informationen finden Sie hier (RAV und Arbeitslosenkasse).
Stellenvermittlung Kompetenzzentrum Arbeit (KA)
Das Kompetenzzentrum Arbeit (KA) in Bern engagiert sich für Geflüchtete aus der Ukraine und bietet Unterstützung zum Thema Arbeiten und Bewerben in der Schweiz.
Haben Sie Fragen? Schreiben Sie zum Thema Arbeit und Bewerben eine E-Mail an: arbeitsintegration@bern.ch.
An Arbeitgeber: Haben Sie eine Arbeitsstelle für Personen mit Schutzstatus S anzubieten? Bitte füllen Sie folgendes Formular (PDF, 247.0 KB) «Anmeldung für Arbeitgeber» aus und senden es an folgende Adresse: team_vermittlung@bern.ch.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass das Kompetenzzentrum Arbeit (KA) aktuell keine aktive Stellenvermittlung anbieten und garantieren kann.
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Anmeldung für Arbeitgeber (PDF, 247.0 KB) |