Finanzielle Unterstützung
Antrag Sozialhilfe
Ein Antrag auf Sozialhilfe kann beim Asylsozialdienst gestellt werden. Eine persönliche Anmeldung am Schalter des Asylsozialdienstes ist nötig.
Sie müssen ein Gesuchsformular (PDF, 620.3 KB) ausfüllen (Angaben zu Personalien, Wohnsituation, finanzielle Verhältnisse) und persönlich am Schalter des Asylsozialdienstes (Effingerstrasse 33, 3008 Bern) abgeben. Weiter benötigen wir von Ihnen:
- Kopien der Ausweise aller Familienmitglieder, für die Sozialhilfe beantragt wird (volljährige Kinder müssen einen eigenen Antrag ausfüllen!)
- Kontoverbindung/Kopie Postkarte oder Bankkarte (wenn kein Post- oder Bankkonto vorhanden ist, erhalten Sie eine Barauszahlung!)
- Mietvertrag/Untermietvertrag (wenn vorhanden) und Zahlungsverbindung für den Mietzins
- Belege zum Einkommen (wenn vorhanden)
Kopien können vor Ort gemacht werden.
Nach Abgabe und Prüfung der Unterlagen erhalten Sie einen Termin für den Besuch einer Informationsveranstaltung.
заяву на соціальну допомогу / Antrag für Sozialhilfe: Informationen für Ukrainer*innen
Українці подають заяву про соціальну допомогу до соціальної служби притулку міста Берна. Ukrainerinnen und Ukrainer stellen einen Antrag auf Sozialhilfe beim Asylsozialdienst der Stadt Bern.
Informationsveranstaltung
Nach der Anmeldung beim Asylsozialdienst erhalten Sie einen Termin für den Besuch einer Informationsveranstaltung. Dort werden Sie mit ukrainischer Übersetzung zu folgenden Themen informiert:
- Asylsozialdienst der Stadt Bern ASD
- Schutzstatus S / Ausweis S
- Sozialhilfe
- Wohnen
- Kindergarten / Schule
- Gesundheit / Medizinische Versorgung
- familienexterne Betreuung
- Familienzusammenführung
- Arbeit
- Haustiere
- Öffentliche Verkehrsmittel
- Integrationsmassnahmen / Sprachkurse sowie
- weitere Alltagsthemen
Post- oder Bankkonto
Es wird empfohlen, nach Erhalt des S-Ausweises rasch ein Post- oder Bankkonto zu eröffnen.
- Postfinance/Postkonto (rasche Überweisung!)
- BEKB: mit Registrierung Schutzstatus S erforderlich, ohne Gebühren
- Raiffeisen Bank: Registrierung Schutzstatus S und Pass erforderlich
Öffentliche Verkehrsmittel - ÖV
Ab dem 1. Juni 2022 sind Reisen im öffentlichen Verkehr nicht mehr gratis. Sie müssen einen regulären Fahrausweis kaufen.
Die Einreise in die Schweiz oder die Durchreise ist weiterhin kostenlos für geflüchtete Personen aus der Ukraine.
Wenn Sie finanzielle Unterstützung (Sozialhilfe) erhalten, müssen die Kosten für einzelne Fahrausweise (Einzeltickets) und Abonnemente (z. B. Halbtax-Abonnement / Verbund-Abonnement / Strecken-Abonnement) in der Regel von Ihnen selbst bezahlt werden. Mit dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL).
Wichtig:
Es gibt Ausnahmen. Zum Beispiel bei Fahrkosten, welche in Zusammenhang mit
- der Arbeit / Ausübung des Berufs,
- der Teilnahme an Programmen und Kursen,
- der Ausübung des Besuchsrechts,
- Arztbesuchen usw.
entstehen.
Einen Teil dieser Kosten erhalten Sie zurück.
Bitte wählen Sie für Ihre Reise die kostengünstigste Variante.
Nachfolgend die wichtigsten Informationen:
Einzelne Fahrausweise (Einzeltickets)
Die Mitarbeitenden des Asylsozialdienstes prüfen die Situation. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie den entsprechenden Betrag zurück.
Wichtig: Einen Teil der Kosten müssen Sie selbst übernehmen (Eigenbeteiligung). Sie erhalten in der Regel nur die Kosten für ermässigte Einzeltickets (Halbtax-Tarif) in der 2. Klasse zurück.
Was müssen Sie tun?
- Sammeln Sie die gekauften Fahrausweise (Einzeltickets) oder die Kaufbelege für den laufenden Monat.
- Kleben Sie die Fahrausweise (Einzeltickets) oder die Kaufbeleg auf ein Blatt Papier (Format A4).
- Geben Sie das Papier und den Nachweis für den Termin (z. B. Bestätigung für den Besuch eines Kurses oder bei einem Arzt) beim Asylsozialdienst (ASD) der Stadt Bern ab (wenn Sie in der Stadt Bern oder in den Gemeinden Bremgarten, Köniz, Muri, Ostermundigen oder Zollikofen wohnen).
Abonnemente
Wenn Sie den öffentlichen Verkehr regelmässig benutzen (z. B. mehrmals pro Woche), ist der Kauf eines Abonnements (Verbund-Abonnement/Strecken-Abonnement, Halbtax-Abonnement) eventuell sinnvoll. Informationen und Beratung erhalten Sie bei den Verkaufsstellen an einem Bahnhof oder beim Contact Center SBB (0848 446 688).
Was müssen Sie tun?
Bevor Sie ein Abonnement (z. B. Verbund-Abonnement/Strecken-Abonnement) kaufen, müssen Sie abklären, ob der Asylsozialdienst die Kosten dafür übernimmt.
Die Mitarbeitenden des Asylsozialdienstes prüfen die Situation. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie den entsprechenden Betrag zurück.
Wichtig:
Die Kosten für ein Halbtax-Abonnement müssen Sie selbst bezahlen. Mit dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL).
Ein Anteil der Kosten für ein Verbund-Abonnement/Strecken-Abonnement wird nur zurückbezahlt,
- wenn es um Ausnahmen geht (Fahrkosten in Zusammenhang mit Arbeit, Kursen, Arztbesuchen usw.) und
- wenn das Abonnement günstiger ist als die Kosten für den Kauf von Einzeltickets (in der Regel ab mindestens 2 Reisen pro Woche).
Weitere Informationen finden Sie hier (PDF, 318.9 KB).