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Kinder und Jugendliche / Familie

Schule / Schulsystem / Ausbildung

Kinder werden ab dem 5. Lebensjahr für den Kindergarten angemeldet. Der Kindergarten- und Schulbesuch ist obligatorisch. In der Schweiz dauert die obligatorische Schule bis in die 9. Klasse.

Hier finden Sie Informationen zur Schule für ukrainische Kinder und Jugendliche:

 Weitere Informationen zum Thema Volksschule finden Sie hier:

Informationen zum Thema Bildung finden Sie hier.

Familienergänzende Kinderbetreuung

Die Vorschulkinder werden bei Bedarf in Kindertagesstätten (Kitas) oder in Tagesfamilien betreut, Kindergarten- und Schulkinder in Tagesschulen. 

Der Kanton Bern vergünstigt die Betreuung in Kitas und in Tagesfamilien mit Betreuungsgutscheinen. Betreuungsgutscheine erhält man nur, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig: Nehmen Sie (oder die Kita / die Tagesschule) vor der Anmeldung Kontakt auf mit dem Asylsozialdienst.

Hier finden Sie Informationen zur familienergänzenden Kinderbetreuung:

Familienzusammenführung / Familiennachzug

Ihre Familienangehörigen aus der Ukraine können selbständig und frei in die Schweiz einreisen und erhalten hier Schutz. 

Wenn sie sich ausserhalb der Ukraine im Ausland befinden, bewilligt das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf Gesuch hin die Einreise in die Schweiz.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 


Beratung / Freizeit / Kultur / Sport

Hier finden Sie Informationen und Angebote rund ums Familienleben und zu allen Familienthemen.

Weitere Informationen.

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