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Anfänge des Fonds

Von 1959 bis 1984 basierte die Boden- und Wohnbaupolitik der Stadt Bern auf Richtlinien des Stadtrats, die sich im Laufe der Jahre für das Finanzvermögen als zu schwerfällig herausstellten. Ein rasches Reagieren und ein schneller Geschäftsablauf waren aufgrund der Länge der politischen Prozesse nicht gegeben. Es gab Bestrebungen, diese Abläufe zu optimieren. Als Gegenvorschlag auf eine (später zurückgezogene) SP-Initiative wurde deshalb anfangs der 1980er Jahre ein Reglement über die Boden- und Wohnbaupolitik der Stadt Bern erarbeitet, das im Mai 1984 in einer Volksabstimmung genehmigt und auf den 1. Januar 1985 in Kraft gesetzt wurde.

Zur Finanzierung des Fonds wurde und wird dieser als gemeindeeigenes Unternehmen mit Sonderrechnung geführt.

Zitat aus der Abstimmungsbotschaft (1984):

«Boden ist unentbehrlich: ohne Boden keine Wohnung, keine Arbeit. Ohne Boden keine Erholung, kein Kulturschaffen. Ohne Boden keine Erfüllung der öffentlichen Aufgaben und keine Stadtentwicklung. Die Boden- und Wohnbaupolitik der Stadt Bern muss alle Ziele und Massnahmen umfassen, die mit der Vermehrung oder Zuteilung von städtischem Grundbesitz sowie mit der Förderung des Wohnungsangebots zu tun haben.»

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