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Corporate Design

Mit einem einheitlichen Erscheinungsbild wird die Stadt Bern als Absenderin einer Botschaft auf den ersten Blick erkannt. Der einheitliche Auftritt verleiht der Stadt eine eigenständige visuelle Identität und schafft Akzeptanz. Das Corporate Design wird vom Informationsdienst sichergestellt, gepflegt und weiterentwickelt.

Der Gemeinderat hat das Erscheinungsbild der Stadt Bern Anfang 2005 für verbindlich erklärt und im Juni 2010 erweitert. Die Stadt Bern erhält mit dem Erscheinungsbild eine sichtbare Identität: Es verleiht der Stadt ein charakteristisches, visuelles Profil und schafft eine einheitliche Basis für die Kommunikation der Stadt Bern.

Die Richtlinien und Regeln für die Designgrundlagen und deren Anwendung können dem CD-Manual (PDF, 18.9 MB) entnommen werden. Sie gelten für alle Dienststellen der Stadtverwaltung. Bei Fragen zur Verwendung des CD-Manuals steht die CD-Beratung gerne zur Verfügung.

Verwendung des Wappens als Stadtmarke

Logos der Gemeinden sind gemäss Bundesgesetz geschützt. Sie dürfen insbesondere nicht verwendet werden, um den Eindruck eines amtlichen Dokuments zu erwecken.

Für die Verwendung des Wappens als Stadtmarke der Stadt Bern durch Dritte ist eine ausdrückliche Autorisierung zwingend nötig. Liegt diese nicht vor, wird die Stadtmarke nicht-autorisiert verwendet und die Stadt Bern übernimmt bei einem Rechtsstreit keine Haftung.

Zur Autorisierung der Verwendung des Wappens als Stadtmarke muss das entsprechende Kommunikationsmittel der Corporate-Design-Beratungsstelle des Informationsdienstes der Stadt Bern vorgelegt und von dieser schriftlich autorisiert werden. Die Corporate-Design-Richtlinien der Stadt Bern sind einzuhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich an die CD-Beratungsstelle des Informationsdienstes der Stadt Bern.

Weitere Informationen.

Kontakt

Corporate Design Telefon +41 31 321 76 99

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