Newsletter der Fachstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann
Der Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert. Dennoch bestehen in der Schweiz weiterhin erhebliche Lohndifferenzen zwischen den Geschlechtern. Der Gemeinderat will längerfristig sicherstellen, dass Gelder der öffentli-chen Hand nur in Unternehmen und Organisationen fliessen, die Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit gleiche Löhne bezahlen.