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Kulturförderung ab 2024

Stand der Arbeiten im Juni 2023 (work in progress)

Die Stadt Bern stellt ihre Kulturförderung ab 2024 um. Bisher gab es separate Kommissionen für verschiedene Kunstsparten. Diese werden nun zu einer grossen spartenübergreifenden Kommission zusammengelegt. Interessierte können hier den Prozess der Umsetzung verfolgen.

Mit der neuen spartenübergreifenden Förderung verfolgt die Stadt Bern verschiedene Ziele. Einheitliche Kriterien für alle sollen Transparenz und Zugang schaffen. In Zukunft gibt es ein Merkblatt, das für alle Projektgesuche gilt. Mit klaren Vorgaben für die Budgetierung will die Stadt Bern die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden verbessern. Und dank dem Abbau der Spartenschranken werden zukünftig alle Projekte von einer Kommission beurteilt, auch jene, die bisher in keine Schublade passten.

Wie funktioniert das? Was wird ab 2024 anders beim Gesuche stellen?

Eingabetermine für Projekte

Neu können Kulturschaffende ihre Gesuche laufend einreichen. Einmal im Monat finden zwei Sitzungen gleichzeitig statt (ausser in der Sommerpause im Juli). Kultur Stadt Bern bearbeitet pro Jahr über 1'000 Gesuche. Bei 22 Sitzungen macht das rund 45 Gesuche pro Sitzung.

Bei der Gesuchs-Eingabe: Lesart und Fachwissen angeben

Bei der Eingabe via Online-Formular geben die Gesuchsteller*innen an, welches Verständnis für die Besprechung ihres Gesuchs zwingend vorhanden sein muss. Wir nennen dieses Verständnis «Lesart». Aktuell arbeiten wir mit den Begriffen Bild, Klang, Körper Raum, Erzählung, (Geist). Jede Lesart ist an der Kommissionsitzung durch Mitglieder vertreten, die zusätzlich spezifische Fachwissen haben, zum Beispiel Malerei, Sound Arts, Audiokultur, Lyrik oder Regie. Auch auf dieser zweiten Ebene geben die Gesuchsteller*innen bei der Eingabe an, welches Fachwissen sie für die Beurteilung ihres Gesuchs wünschen. Die Liste der Lesarten und Fachwissen werden wir hier veröffentlichen, sobald sie mit den Kommissionsmitgliedern gespiegelt ist.

Kommissionssitzungen

Die Kulturkommission besteht aus mindestens 30 Personen. Alle Kommissionsmitglieder, die in den Spartenkommissionen sind, werden ab 2024 Mitglied der Kulturkommission sein. Jedes Kommissionsmitglied wird an fünf bis sechs Sitzungen pro Jahr teilnehmen.

Jeden Monat finden zwei Sitzungen parallel statt. An jeder Sitzung nehmen idealerweise neun Kommissionsmitglieder teil. Sie behandeln etwa die Hälfte der eingereichten Gesuche, also in jeder Sitzung rund 45 Gesuche. In beiden Sitzungen sind Kommissionsmitglieder aus allen Hauptkategorien («Lesarten») vertreten. In einer ersten Phase wird darauf geachtet, dass jeweils zwei Vertreter*innen aus den (ehemaligen) Hauptsparten gemeinsam in einer Sitzung sind.

Die Gesuche werden so auf die Sitzungen verteilt, dass das gewünschte Fachwissen möglichst abgedeckt ist. Wo dies nicht möglich ist, zum Beispiel weil ein selten vertretenes Fachwissen nötig ist, das in beiden Sitzung nicht vertreten ist, kann vorgängig eine Expertise bei einem Kommissionsmitglied eingeholt werden, das über dieses Fachwissen verfügt.

Die Kommissionsmitglieder besprechen die Gesuche anhand von konkreten Leitfragen. Diese werden im Merkblatt veröffentlicht. Als Beispiel können die Leitfragen dienen, die aktuell im Merkblatt Tanz und Theater aufgeführt sind. 

Bild Legende:

Wie geht es weiter?

Ende August findet eine zweitätige Retraite mit den Mitgliedern der Spartenkommissionen statt. An dieser Retraite werden die gemeinsamen inhaltlichen Kriterien, Leitfragen, das Merkblatt, Lesarten und Fachwissen sowie die budgetären Fragen besprochen. Kultur Stadt Bern wird die Inputs aufarbeiten und hier aufschalten.

Am 6. November 2023 gibt es ein zweites Kulturgespräch zum Thema Kulturförderung der Stadt Bern ab 2024.

Weitere Informationen.

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