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Kulturkommission der Stadt Bern

Kultur Stadt Bern wird bei fachspezifischen Fragen von der Kulturkommission unterstützt. Sie gibt Empfehlungen ab zur Unterstützung von Projekten, zu Ausschreibungen und zu Auszeichnungen.

Aus den bisherigen Spartenkommissionen ist eine spartenübergreifende Kulturkommission entstanden, mit zusätzlicher Expertise aus Bereichen, die bisher nicht vertreten waren. Sie besteht aus rund 40 Personen und ist in Bezug auf Fachwissen, Erfahrungen und Perspektiven divers zusammengesetzt.  Frei werdende Kommissionssitze werden von Kultur Stadt Bern öffentlich ausgeschrieben.

Die Kulturkommission prüft die jährlich rund 1200 Gesuche für Projekt- und Programmbeiträge in spartenübergreifenden Ausschüssen und gibt Empfehlungen zur Förderung ab. An jeder Sitzung nehmen rund zehn Kommissionsmitglieder teil. Jedes Kommissionsmitglied wird an vier bis sechs Sitzungen pro Jahr teilnehmen. 

Für alle Gesuchstellenden gelten ab 2024 einheitliche Voraussetzungen und für alle kulturellen Vorhaben gelten die gleichen Förderkriterien. Sie sind im Merkblatt Projekt- und Programmförderung formuliert. Die Kommissionsmitglieder besprechen die Gesuche anhand von  Leitfragen (PDF, 111.2 KB).

 

 

Grundsätze der Kommissionsarbeit 

Die Kommission gibt Kultur Stadt Bern Empfehlungen über die Gewährung von Beiträgen und deren Höhe ab. Sie hat keine Entscheidbefugnis. Über Unterstützungsbeiträge bis zu 10'000 Franken entscheidet die Kulturbeauftragte der Stadt Bern, ab 10'000 Franken der Stadtpräsident.

Die Kulturkommission unterliegt der Kommissionsverordnung (KoV). Die verwaltungsexternen Mitglieder verpflichten sich, eine Amtszeitbeschränkung von acht Jahren einzuhalten.

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