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Baugesuche Freiraum

Ob öffentlich, halböffentlich oder privat: Städtische Freiräume unterliegen einem ständigen Wandel. Neue Ansprüche an ihre Funktion und Gestaltung können auf verschiedenen Massstabsebenen bauliche Änderungen zur Folge haben. Die Sicherung bestehender sowie die Entwicklung neuer Freiraumqualitäten ist dabei zentral.

In diesem Sinne prüft das Stadtplanungsamt Bern Baugesuche auf die Einhaltung rechtlicher, formeller und auch gestalterischer Vorgaben. Wichtige Themen bei der Beurteilung sind Städtebau, Freiraum- und Umgebungsgestaltung sowie Ökologie und Baumschutz. 

Umgebungsgestaltungsplan

Das Merkblatt Umgebungsgestaltungsplan (PDF, 283.0 KB) richtet sich an Bauherrschaften und Projektierende. Es dient als Leitlinie für die Ausarbeitung des Umgebungsgestaltungsplans. Ziel ist es, die Qualität der Umgebungsgestaltung zu steigern und das Baubewilligungsverfahren zu beschleunigen.

Stadt-, Quartier- und Strassenbild

Einheitliche Gestaltungselemente mit lokaler Tradition geben der Stadt, den Quartieren und Strassenzügen ihren unverwechselbaren Charakter. Die Sockelmauern und Staketenzäune des Kirchenfeldes, der Natursteinbelag und die Sandsteinfassaden der Altstadt oder die mächtigen Einzelbäume im Breitenrain und Monbijou - all diese städtebaulichen Elemente tragen dazu bei, sich in Bern zu Hause zu fühlen. Um den ortstypischen Charakter zu bewahren, sieht die Bauordnung der Stadt Bern (Artikel 6)  die behutsame Einordnung von Neu- und Umbauten vor.

Gestaltung der Vorgärten

Bern legt Wert auf seine Vorgärten. In kaum einer anderen Stadt wird dem Bereich zwischen Trottoir und Hausfassade und dessen Gestaltung als Garten grössere Bedeutung zugemessen. Der Schutz der Vorgärten wirkt prägend auf Quartier und Strassenbild und ist in der Bauordnung der Stadt Bern (Artikel 11 und 12) fest verankert.

Baumschutz

Um den grünen Charakter in den Berns Quartieren zu erhalten und zu fördern, geniessen Bäume auf dem Stadtgebiet einen hohen Schutzstatus. Bei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben wird das Fällen geschützter Bäume, deren Ersatz sowie die Schutz- und Erhaltungsmassnahmen bestehender Bäume innerhalb des Baugesuchsverfahrens geregelt. Die Grundlage für die Prüfung einer Baubewilligung ist die städtische Bauordnung (Artikel 75), das Baumschutzreglement der Stadt Bern sowie das Merkblatt Baumschutz (PDF, 19.8 KB).

Ökologie und Biodiversität

Natur ist allgegenwärtig in der Stadt Bern. In der stetigen Entwicklung der Stadt gerät sie jedoch zunehmend unter Druck. Um Mauersegler, Zauneidechse oder farbenfrohe Wildkräuter weiterhin im städtischen Umfeld erleben zu können, werden Baugesuche vom Stadtplanungsamt auch hinsichtlich ökologischer Kriterien geprüft. In welcher Form diese bei Bauvorhaben zu berücksichtigen sind, erfahren sie im Bericht Biodiversität in der Stadt Bern - Handbuch und Ratgeber

Aufenthaltsbereiche, Kinderspielplätze und grössere Spielflächen

Das Merkblatt Aufenthaltsbereiche, Kinderspielplätze und grössere Spielflächen (PDF, 3.7 MB) erläutert die gesetzlichen Grundlagen des kantonalen Rechts und ihre Anwendung. In Verbindung mit der angestrebten Siedlungsentwicklung nach innen (SEin) werden die drei gesetzlich vorgeschriebenen Flächentypen zunehmend zu limitierenden Faktoren für die Wohnraumdichte in Bauvorhaben. Eine Abstimmung des für diese Flächentypen notwendigen Freiraums auf die angestrebte Wohnraumdichte und die Anzahl Familienwohnungen ist deshalb bereits ab der konzeptionellen Planungsphase zwingend notwendig und im Planungsprozess laufend zu aktualisieren.

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