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Brünnen

13. April 2022

Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung

Der Gemeinderat hat eine geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Brünnen zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet. Mit der 2007 umgesetzten Neugestaltung des Ansermetplatzes entstand für das angrenzende Baufeld 3 eine neue städtebauliche Situation. Die Baugenossenschaft Brünnen-Eichholz, Eigentümerin des Baufelds 3, möchte nun das aus dem ersten Wettbewerb Brünnen im Jahr 1992 hervorgegangene Siegerprojekt umsetzen und rund 48 Wohnungen bauen. Dafür hat sie das Projekt weiterentwickelt, um es an die heutigen Wohnbedürfnisse anzupassen und auf die Neugestaltung des Ansermetplatzes zu reagieren. Letzteres bedingt die Anpassung einer Baulinie.

Die geringfügig angepasste Überbauungsordnung liegt vom 14. April bis 16. Mai 2022 öffentlich auf. Die Auflageunterlagen können unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden.

Kurznachricht des Gemeinderates vom 13.04.2022

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