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Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)

Bei Veränderungen am Wohnungsbestand oder der Wohnungsgrössen (Neubau, Umbau, Erweiterung, Abbruch) benötigt das Bauinspektorat im Baubewilligungsverfahren Angaben zu den Wohnungen für die Nachführung des eidg. Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR).

Die GWR-Nachführung erfolgt im Auftrag des Bundesamtes für Statistik (BfS). Damit die Angaben korrekt erfasst werden können, sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen.

Sollte Ihr Bauvorhaben eine Veränderung am Wohnungsbestand oder der Wohnungsgrössen beinhalten, bitten wir Sie, uns den Fragebogen «Gebäude und Wohnungserhebung» (DOCX, 61.1 KB) mit der Baueingabe vollständig ausgefüllt einzureichen.

Weitere Informationen.

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