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Genereller Entwässerungsplan (GEP) Stadt Bern

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind die Gemeinden verpflichtet, einen Generellen Entwässerungsplan (GEP) auszuarbeiten. Der GEP hat zum Ziel, eine umfassende Bestandsaufnahme über den baulichen und betrieblichen Zustand der Abwasseranlagen vorzunehmen sowie den Einfluss der Entwässerungsanlagen auf die Belastung und den Zustand der Gewässer zu erfassen. Der GEP Stadt Bern wurde Ende 2021 durch den Gemeinderat und Anfang 2022 durch den Kanton genehmigt. Mit dem GEP verfügt die Stadt Bern über optimale Entscheidungsgrundlagen zur Erstellung, Sanierung, Werterhaltung und zum Betrieb der Abwasseranlagen - und über ein wichtiges Instrument für den Gewässerschutz auf kommunaler Ebene.

Bild Legende:
Schnittstelle Siedlungsentwässerung / Gewässer: Einleitstelle für schwach belastetes Mischwasser bei Starkregenereignissen, © ara region bern ag

Bauherrschaft 

  • Tiefbauamt der Stadt Bern

Partner

  • Kantonale Genehmigungsbehörde

Kosten

Planungskredit 5.5 Mio. Fr. zu Lasten der Spezialfinanzierung Abwasser (gebührenfinanziert), Kostenbeteiligungen von Bund (Bafu) und Kanton (AWA, Abwasserfonds)

Meilensteine

  • Mai 2014: Start Gesamtprojekt
  • Genehmigung durch den Gemeinderat: 22. Dezember 2021
  • 4. Januar 2022: Genehmigung Gesamtprojekt durch kantonale Fachstelle (AWA)

Die Umsetzung erfolgt unmittelbar anschliessend an die GEP-Bearbeitung.

Projektbeschrieb

Ausgangslage

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von Bund und Kanton sind die Gemeinden verpflichtet, als Grundlage für die Planung von Massnahmen im Bereich Abwasser einen Generellen Entwässerungsplan (GEP) auszuarbeiten.

In den Jahren 1996 bis 1999 wurden in den Bearbeitungsgebieten Bümpliz, Altstadt und Oberbottigen separate Teil-GEP erstellt. 2002 wurde die Bearbeitung des Teil-GEP Mattenhof sistiert, weil es sich zeigte, dass die Teil-GEP zweckmässigerweise nicht isoliert erstellt werden. Sinnvoller ist deren Einbindung in ein übergeordnetes Konzept, das es erlaubt, Anforderungen und Ergebnisse der Teil-GEP stadtweit zu koordinieren und beurteilen. Aus diesem Grund wurde 2001 das «Konzept Entwässerungsplanung der Stadt Bern» (KEB) ausgearbeitet, welches die Richtung für die künftige Abwasserplanung in der Stadt vorgab.

Verschiedene Massnahmen aus dem KEB sind bereits umgesetzt. Sie bilden eine wichtige Grundlage für den GEP Stadt Bern.

Mit einem flächendeckenden GEP kann die für die Siedlungsentwässerung zuständige Fachstelle systematisch und fundiert zu Projekten Stellung nehmen, welche die Siedlungsentwässerung tangieren: etwa ob eine Leitung genügend Kapazitäten für den Anschluss eines zusätzlichen Wohngebiets aufweist oder wie gross eine neue Leitung dimensioniert werden muss.

Ziel, Zweck

Der GEP hat zum Ziel:

  • eine umfassende Bestandsaufnahme über den baulichen und betrieblichen Zustand der Abwasseranlagen vorzunehmen und
  • den Einfluss der Entwässerungsanlagen auf die Belastung und den Zustand der Gewässer abzuklären.
Bild Legende:
Bestandsaufnahme mittels Kanalfernsehaufnahmen: Rohr wurde durchbohrt, es entsteht die Gefahr von Ablagerungen, Verstopfungen, Kapazitätsverminderung oder Undichtheit, © Tiefbauamt Stadt Bern.
Bild Legende:
Schnittstelle Siedlungsentwässerung / Gewässer: Einleitstelle für schwach belastetes Mischabwasser bei Starkregenereignissen beim Wohlensee, © ara region bern ag

Mit dem GEP verfügt das für die Siedlungsentwässerung in der Stadt Bern zuständige Tiefbauamt über ein Planungsinstrument, das optimale Entscheide betreffend Erstellung, Sanierung, Werterhaltung und Betrieb der Abwasseranlagen ermöglicht. Der GEP ist damit das wichtigste Instrument für den Gewässerschutz auf kommunaler Ebene.

Weiteres Vorgehen

Nach der erfolgten Genehmigung sollen nun die Massnahmen, die am dringendsten sind, sowie Massnahmen, die im Rahmen koordinierter Projekte realisiert werden (z.B. Ausbau Fernwärme durch ewb) umgesetzt werden. Dazu müssen Gemeinderat, Stadtrat und teilweise auch die Stimmbevölkerung die entsprechenden finanziellen Mittel aus der Spezialfinanzierung genehmigen. Es werden insgesamt drei Kredite beantragt, der erste Kredit dürfte im Sommer 2022 dem Stadtrat vorgelegt werden können.

Parallel dazu müssen die vorhandenen Daten nachgeführt werden, damit bei der nächsten Überarbeitung nicht wieder alle Daten neu erhoben werden müssen.
Durch die Umsetzung der Massnahmen soll das Hauptziel der Siedlungsentwässerung – der Gewässerschutz – kontinuierlich weiter verbessert werden.

Weitere Informationen.

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