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Containerlösungen

Container müssen in der Regel auf Privatgrund platziert werden. Wo dies die örtlichen Platzverhältnisse nicht erlauben, stellt die Stadt öffentliche Entsorgungslösungen im näheren Umkreis zur Verfügung. Dafür verrechnet sie jährlich eine Ersatzabgabe.

Container auf Privatgrund

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  • Platzieren Sie die Container vorzugsweise im Gebäude, z.B. in Kalträumen wie Garage, Keller, Treppenhaus.
  • Berücksichtigen Sie bei der Platzierung im Freien die stadtplanerischen Anforderungen.
  • Der Container muss vom Standplatz zum Bereitstellungsplatz verschoben werden können.
  • In der Regel benötigen Sie beim Erstellen von Containerstandplätzen im Freien keine Baubewilligung. Die Ausnahmen entnehmen Sie dem Containermerkblatt.
  • Für Grossüberbauungen sollte der Bau einer unterirdischen Sammelstelle geprüft werden.

Weitere Informationen: Private Containerstandplätze

Öffentliche Entsorgungslösungen

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Öffentliche Sammelstellen mit Unterflur-Behältern

Öffentliche Sammelstellen mit Unterflur-Behältern werden für die Entsorgung von Kehrichtsäcken, Papier/Karton und Farbsäcken umgerüstet oder neu erstellt. Liegenschaften, die an diese Containerlösung angeschlossen sind, entsorgen dort neu:

  • Gebührensäcke für Kehricht
  • Loses Papier und Karton
  • Optional Farbsäcke mit Separatabfällen (PET, Alu/Büchsen, Altglas, Kunststoffe)

Alle Bewohner*innen des Quartiers können weiterhin folgende Separatabfälle lose entsorgen:

  • Alu/Büchsen

  • Altglas

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Öffentliche Containerstandplätze

 

Dies sind Standplätze mit 4-Rad-Containern auf öffentlichem Grund, die von einer oder mehreren Liegenschaften genutzt werden. 

  • Rollcontainer für Kehrichtsäcke, Papier/Karton und Farbsäcke
  • Grüngutcontainer müssen weiterhin von den Liegenschaftsverantwortlichen beschafft und auf Privatgrund platziert werden.

Öffentliche Entsorgungslösungen befinden sich jeweils in einem Umkreis von bis zu maximal 200 Metern zur Liegenschaft. Die Stadt stellt für ihre Nutzung eine jährliche Ersatzabgabe in Rechnung. Bewohner*innen der Liegenschaften werden frühzeitig über die vorgesehene Entsorgungslösung informiert.

Alle Informationen: Öffentliche Entsorgungslösungen

Grünabfuhr

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Die Abfuhr von Grüngut ist bereits containerpflichtig und bleibt auch künftig eine freiwillige, gebührenpflichtige Leistung. Grüngutcontainer müssen weiterhin von den Liegenschaftsverantwortlichen beschafft und angemeldet werden. Die Grüngutsammlung wird immer beliebter. Es ist deshalb sinnvoll, beim Festlegen eines Standplatzes auch Platz für einen Grüngutcontainer einzuplanen.

Alle Infos zur Grünabfuhr

Private Unterfluranlagen

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Bei grösseren Überbauungen ab ca. 100 Wohnungen empfehlen wir, eine sogenannte Unterfluranlage einzurichten. Diese können alle Wohnparteien der Siedlung nutzen. Klären Sie den Standort der Sammelstelle vorzeitig mit Entsorgung + Recycling ab. Die Stadt Bern beteiligt sich finanziell am Bau privater Sammelstellen mit Unterflur-Behältern.

Anlagen mit Unterflurcontainern sind immer baubewilligungspflichtig. Die Baugrundlagen sind im Handbuch «Bern baut – Planen und Projektieren im öffentlichen Raum» nachzulesen.

Planen Sie einen Neubau? Dann konsultieren Sie das Infomaterial im Downloadbereich oder kontaktieren Sie uns.

Gemeinsame Containerstandplätze

Wussten Sie, dass die Stadt Bern gemeinsame Containerstandplätze finanziell fördert? Standplatzeigentümer*innen erhalten einen Beitrag von einmalig Fr. 500.00 für die ersten beiden nutzenden Liegenschaften und Fr. 200.00 für jede weitere.

Gemeinsame Standplätze auf Privatgrund sind eine gute Alternative zu öffentlichen Entsorgungslösungen mit wiederkehrenden Kosten. Erfahren Sie mehr dazu im Faltblatt private Containerstandplätze.

Weitere Informationen.

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