Private Containerstandplätze
Hier finden Sie Informationen zu einzelnen oder gemeinsamen Containerstandplätzen auf Privatgrund.
Grundlegende Informationen
Folgende Container werden von der Stadt Bern kostenlos zur Verfügung gestellt:
-
Container für blaue Kehrichtsäcke. Kehrichtsäcke dürfen nicht mehr lose im öffentlichen Raum bereitgestellt werden.
-
Container für Farbsäcke & Papier/ Karton. Darin entsorgt werden obligatorisch Papier und Karton (lose und nicht mehr gebündelt) sowie freiwillig Farbsäcke.
Grünabfuhr im Container
Die Abfuhr von Grüngut ist bereits containerpflichtig und bleibt wie bisher eine freiwillige, gebührenpflichtige Leistung. Grüngutcontainer müssen weiterhin von den Liegenschaftseigentümer*innen oder Verwaltungen beschafft und angemeldet werden. Die Grüngutsammlung wird immer beliebter. Es ist deshalb sinnvoll, bei der Umsetzung eines Standplatzes auch Platz für einen Grüngutcontainer einzuplanen.
Platzierung der Container
Die Platzierung der Container ist Sache der Liegenschaftseigentümer*innen. Dabei gelten gewisse Anforderungen. So sollen Container vorzugsweise im Gebäude-Inneren (z.B. Kalträume wie Garage) oder seitlich bzw. hinter dem Haus platziert werden. Stehen sie im Vorland, empfehlen wir, sie durch einen Sichtschutz in das quartiertypische Stadtbild einzugliedern, z.B. durch eine Hecke. Bestehende Grünanlagen – insbesondere Bäume – sollen erhalten bleiben. Alle zwingenden Anforderungen entnehmen Sie dem Containermerkblatt (PDF, 2.0 MB)der Stadt Bern. Der Standplatz kann gleichzeitig auch Bereitstellungsplatz sein.
Allgemeines zu privaten Containerstandplätzen
-
Sollten bauliche Massnahmen notwendig sein, tragen die Liegenschaftseigentümer*innen die anfallenden Kosten.
-
Diese belaufen sich in der Regel auf wenige hundert Franken, z.B. für das Pflastern eines Rasenstücks oder für das Legen von Gartenplatten.
-
Container auf Privatgrund, die von mehreren Liegenschaften gemeinsam genutzt werden, fördert die Stadt mit finanziellen Beiträgen.
-
In der Regel braucht es für anfallende Baumassnahmen am Containerstandplatz kein Baugesuch. Ausnahmen entnehmen Sie dem Containermerkblatt (PDF, 2.0 MB)der Stadt Bern.
-
Planen Sie beim Bau von Standplätzen genügend Reserveplatz für weitere oder grössere Container ein.
Gemeinsame Standplätze
Als attraktive Alternative zu einzelnen Containerstandplätzen können mehrere benachbarte Liegenschaften gemeinsame Standplätze nutzen.
Vorteile
-
Die Bewohner*innen der Liegenschaften profitieren von einer Entsorgungsmöglichkeit in kurzer Gehdistanz.
-
Es fallen einmalige Kosten an anstelle wiederholter Abgaben, die bei öffentlichen Entsorgungslösungen geltend gemacht werden.
-
Das Quartierbild wird geschont, da weniger Container und weniger Containerstandorte notwendig sind.
-
Die Stadt unterstützt die gemeinsame Nutzung mit Beiträgen.
Wichtige Hinweise
-
Mieter*innen der beteiligten Liegenschaften müssen jederzeit ungehindert zu den Containern gelangen.
-
Containerstandplätze mit mindestens zwei angeschlossenen Liegenschaften werden einmalig mit 500 Franken gefördert. Für jede weitere beteiligte Liegenschaft erhält der/die Eigentümer*in des Standplatzes einmalig 200 Franken.
-
Gemeinsame Standplätze müssen ERB vor der Umstellung zum neuen Entsorgungssystem gemeldet werden.
-
Der Bedarf an Containern wird von ERB aufgrund der Angaben durch die beteiligten Liegenschaften berechnet und der Standplatzeigentümerschaft vorzeitig gemeldet.
Der Bereitstellungsplatz
Der Bereitstellungsplatz ist der Ort, an dem der Container am Abfuhrtag bereitgestellt wird. In der Regel werden die Container – wie bisher die Kehrichtsäcke und Papierbündel – auf das Trottoir vor der Liegenschaft gebracht. Wo dies vor der Liegenschaft nicht möglich ist, gibt ERB zentrale öffentliche Bereitstellungsplätze vor. Bereitstellungsplätze können auch auf Privatgrund sein.
Befindet sich der Bereitstellungsplatz auf öffentlichem Grund, muss der Container am Abfuhrtag bis 7 Uhr (maximal 12 Stunden vorher) bereitgestellt und noch am gleichen Tag an den Standplatz zurückgestellt werden.
Sind Sie unsicher bei der Wahl eines geeigneten Bereitstellungsplatzes? Dann kontaktieren Sie frühzeitig Entsorgung + Recycling Stadt Bern (ERB).
Öffentlicher Containerbereitstellungsplatz
Öffentliche (zentrale) Bereitstellungsplätze werden von ERB festgelegt. Zum Einsatz kommen sie unter anderem
- in Strassen, die von der Kehrichtabfuhr nicht befahren werden können,
- wenn die Bereitstellung unmittelbar vor der Liegenschaft nicht möglich ist oder
- in Siedlungen, in denen mehrere Liegenschaften hintereinander angeordnet sind.
Die Distanz zu öffentlichen Bereitstellungsplätzen soll so kurz wie möglich sein – maximal 200 m. ERB informiert die Liegenschaftsbesitzer*innen frühzeitig über den genauen Bereitstellungsort der Container.
Wichtige Informationen zur Platzierung von Containern und zur Wahl des Bereitstellungsplatzes entnehmen Sie dem Containermerkblatt (PDF, 2.0 MB)der Stadt Bern.
Private Hauskehricht-Sammelstelle

Hauskehricht-Sammelstellen sind Unterflur-Container auf privatem Grund für Siedlungen mit mehr als 100 Mietparteien. Sie sind eine attraktive Alternative zu Rollcontainern. Für das Leeren der Container ist ERB besorgt.
- Eine private Hauskehricht-Sammelstelle kann bei grösseren Überbauungen in einem Radius von 200 m errichtet werden.
- Ihr Standort ist frühzeitig mit ERB abzuklären.
- Bestehende Hauskehricht-Sammelstellen müssen für die Neuerungen umgerüstet werden.
Infos dazu finden Sie unter: Private Unterfluranlagen