Container für Grüngut
Die Grünabfuhr ist containerpflichtig. Hier erfahren Sie, was in den Grüngutcontainer gehört. Und was nicht.
Das gehört in den Container
- Gartenabfälle: Rasen-, Strauch- und Baumschnitt, Laub, Unkraut, Fallobst, Balkon- und Topfpflanzen. Auch Neophyten und krankheitsbefallene Pflanzen können in der Grünabfuhr entsorgt werden (Heissrottverfahren).
- Küchenabfälle aus dem Haushalt: Rüstabfälle, Kaffeesatz und Teekraut (ohne Beutel, Schnur und Papierli), Eierschalen, Speisereste (gekocht und ungekocht), Obst, Gemüse, Salat, Brot, Fleisch (auch Knochen) und Fischabfälle, Käse, Eier, Kochfett, Saucen.
- Anderes: kleine Mengen Kleintiermist pflanzenfressender Tiere
Das gehört nicht in den Grüngutcontainer
Plastiksäcke, kompostierbare Produkte wie Geschirr und Füllmaterial, Säcke und Verpackungen aus Papier, Papiertücher und Taschentücher, verpackte Lebensmittel, Altholz, Asche, Tee- und Kaffeekapseln aus Aluminium, Kunststoff und auch aus kompostierbarem Kunststoff (BAW), Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel und Fäkalien von fleischfressenden Tieren wie Hunden oder Katzen, infektiöse Abfälle wie Binden, Windeln und Verbandsmaterial sowie jeglicher nicht biogener Abfall wie z.B. Katzenstreu, Glas, Metall, Sand, Kies und Steine