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Grundgebühr

Hier finden Sie das Wichtigste zu den Grundgebühren.

Wie wird die Gebühr berechnet?

Die Grundgebühr wird den Liegenschaften ein Mal pro Jahr abgerechnet. Massgebend für die Berechnung der Gebühr ist die Bruttogeschossfläche (BGF) einer Liegenschaft. Diese beinhaltet – im Gegensatz zur Nettowohnfläche – auch die Innen- und Aussenmauerquerschnitte sowie allfällige Verkehrsflächen (Korridor, Flur etc.). Die Gebühr pro wird nach Quadratmetern der BGF berechnet und beträgt 1.20 Franken exkl. MWST pro m2.

Für Entsorgung + Recycling Stadt Bern sind die Daten des 1. Januars für die Erhebung der Grundgebühren massgebend. Allfällige Wechsel der Eigentümerschaft während dem Gebührenjahr werden nicht berücksichtigt.

Was, wenn eine Liegenschaft leer steht?

Die Kehrichtgrundgebühr kann gestützt auf das städtische Abfallreglement reduziert werden, wenn sie in ihrer Höhe nicht verhältnismässig ist (Art. 22 Abs. 1 Bst. c AFR). Die Reduktion erfolgt in Form einer nachträglichen Rückerstattung auf Gesuch hin.

Bitte füllen Sie das Formular elektronisch aus:

Weitere Informationen.

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